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Archiv-Artikel

Hilfe gibt‘s für alle – notfalls vom Gericht

BILDUNG Kritik an Kürzungen bei persönlichen Assistenten für SchülerInnen mit Behinderung weist das Bildungsressort zurück. Alle bekämen Hilfe – im Zweifel durch Klage

Von EIB
Bildungs-Staatsrat Carl Othmer sagte, „notfalls“ müssten Eltern einen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen

Alle Schüler und Schülerinnen, die aufgrund einer Behinderung eine persönliche Assistenz im Schulalltag brauchen, bekommen auch eine. Das sagte gestern in der Bremischen Bürgerschaft der Vertreter der Bildungssenatorin, der Staatsrat Carl Othmer, zu dem Vorwurf von CDU und Linken, betroffene Eltern und ihre Kinder würden seit diesem Schuljahr alleine dastehen.

Der Hintergrund ist eine Neuregelung, nach der die Bildungssenatorin nicht mehr für einzelne Schüler und Schülerinnen die AssistentInnen bezahlt, sondern nur noch für SchulassistentInnen. Seitdem könnten viele Schüler und Schülerinnen nicht mehr wie zuvor normal am Unterricht teilnehmen, kritisierte gestern die CDU-Abgeordnete Sigrid Grönert. Die SchulassistentInnen seien für zu viele Schüler und Schülerinnen gleichzeitig zuständig. „Ein stilles Kind bekommt die Unterstützung nur noch unzureichend“, sagte die Sozialpolitikerin. Außerdem seien Fälle bekannt geworden, in denen sich Jugendliche vor Schulschluss abholen ließen, weil ihnen eine persönliche Hilfe für den Toilettengang fehlte.

Auf diese Beispiele aufmerksam gemacht hatte Ende Oktober in einem taz-Bericht auch der pädagogische Leiter des Martinsclubs, Thomas Bretschneider. Der Martinsclub beschäftigt 400 der 500 persönlichen AssistentInnen, die zu SchulassistentInnen erklärt wurden. Diese würden jetzt auch in der Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern eingesetzt, wegen des Ausbaus der Ganztagsschulen und dem Abbau von Förderschulen für Behinderte und Verhaltensauffällige sei der Bedarf an AssistentInnen gestiegen, so Bretschneider.

Auch der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen, Joachim Steinbrück, habe den Senat mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die vielen gleichzeitigen Reformen Lücken entstanden seien, sagte gestern die Fraktionschefin der Linken, Kristina Vogt. So sei es zwar theoretisch möglich, dass Eltern zusätzlich zur Schulassistenz eine eigene persönliche Assistenz beantragen könnten. Aber weil sich die Senatsressorts Bildung und Soziales nicht einigen könnten, wer für deren Finanzierung zuständig sei, würden viele Anträge auf der Strecke bleiben.

„Es kann nicht sein, dass Eltern von Behörde zu Behörde geschickt werden“, stimmte der Grünen-Abgeordnete Björn Fecker zu, verteidigte aber ansonsten genau wie die SPD-Abgeordnete Margitta Schmidtke das Konzept. „Sie spielen mit den Ängsten der Eltern und Kinder“, sagte Schmidtke zu der Darstellung der CDU. Niemand wolle eine benötigte Assistenz wegnehmen, so Schmidtke. Außerdem sollten die AssistentInnen nur dann eingreifen, wenn die Möglichkeiten der SchülerInnen endeten, alles andere würde Selbständigkeit behindern.

Der Bildungs-Staatsrat Othmer sagte zum Schluss der Debatte, „notfalls“ müssten Eltern einen Rechtsanspruch eben gerichtlich durchsetzen.  EIB