Stichwort: Kopftuchstreit

Seit Ende 2003 schwelt der Streit um das Kopftuch, ausgelöst durch eine Klage der in Afghanistan geborenen Lehrerin Fereshda Ludin. Sie trage das Kopftuch allein aus religiösen, nicht aber aus politisch-ideologischen Motiven, hatte Ludin argumentiert – und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Per Landesgesetz könnten religiöse Symbole im Schuldienst verboten werden, urteilten die Karlsruher Richter. Das Bundesverwaltungsgericht verweist aber auf das Gleichbehandlungsgebot: Wird muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs im Schuldienst untersagt, könnte auch ein Verbot der jüdischen Kippa oder des christlichen Kreuzes drohen.

Nordrhein-Westfalens CDU-geführte Landesregierung setzt dennoch auf ein strenges Kopftuch-Verbot. Das Kleidungsstück sei kein religiöses, sondern ein politisch-fundamentalistisches Symbol, argumentiert etwa FDP-Landtagsfraktionschef Gerhard Papke. Noch vor der Novellierung des Schulgesetzes soll deshalb ein Verbot des Kopftuchs durchgesetzt werden – obwohl in ganz Nordrhein-Westfalen nur ein knappes Dutzend muslimische Lehrerinnen das Kopftuch im Unterricht tragen will. WYP