aufdringliches Raubtier: Abschuss von Wolf „Kurti“ rechtens
Die Tötung des verhaltensauffälligen Wolfes „Kurti“ (MT6) war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der letzte Weg, um eine Gefahr für Menschen zu verhindern. Das meldete gestern der NDR. Der erste Abschuss eines Wolfes in Niedersachsen hatte viele Tier- und Naturschützer auf die Barrikaden gebracht. Rund 140 Strafanzeigen gingen nach der Tötung des zweijährigen Rüden aus Munster bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. Das Umweltministerium habe das Tier unnötig getötet und hätte andere Maßnahmen finden müssen. Die Staatsanwaltschaft prüfte die Anzeigen und fragte im Umweltministerium nach, ob es unumgänglich war, „Kurti“ abzuschießen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anfangsverdacht. Rechtliche Konsequenzen zieht der Abschuss von „Kurti“ nicht nach sich. (taz)
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