piwik no script img

Archiv-Artikel

Neues Wahlrecht wird konkret

Die CDU-Fraktion will die geplanten Änderungen des Wahlgesetzes am Montag in Angriff nehmen. Dann wollen die Abgeordneten den umstrittenen Entwurf beraten. Dieser war im September beim Kleinen Parteitag der CDU verabschiedet worden. Nach Möglichkeit soll der Gesetzentwurf schon im November in die Bürgerschaft kommen, teilte Fraktionsgeschäftsführer Frank Schwippert gestern mit. Die Änderungen werden von der rot-grünen Opposition scharf kritisiert. Das neue Landeswahlgesetz war erst im vergangenen Jahr per Volksentscheid eingeführt worden. Mit den Änderungen will die regierende CDU den Einfluss der Parteien auf ihre eigenen Landeslisten und die Zusammensetzung der Fraktionen wieder stärken. Die Philosophie des Wahlgesetzes, nach dem jeder Wähler jeweils fünf Stimmen auf Parteien und Kandidaten häufeln oder einzeln verteilen kann, solle erhalten bleiben, versichert sie. Die Opposition und die Initiatoren des Volksentscheids werten das Vorhaben der Union als Missachtung des Willens der Hamburger. dpa