: 5 Dinge, die wir diese Woche gelernt haben
Lektionen
1. Deutsche trauen dem Zufall weniger
Die Bundesregierung hat das Glücksspielverhalten der Deutschen untersuchen lassen: Die Republik verliert die Lust am Zocken, so die Studie. Erstmals wurde im vergangenen Jahr weniger an Kasinoautomaten gedaddelt. Als spielsüchtig werden 0,8 Prozent der Bevölkerung eingeschätzt, rund 64.000 Menschen. Größte Risikogruppe sind Männer mit Migrationshintergrund und niedrigem Bildungsniveau.
2. Raúl Castro ist überfragt
Ein historischer Besuch, eine historische Pressekonferenz. Drei Tage war Barack Obama auf Kuba. Es war das erste Mal seit 88 Jahren, dass ein US-Präsident die Karibikinsel besuchte. Da konnte Staatschef Raúl Castro die Bitte nicht abschlagen, sich der Presse zu stellen. Er hat darin kaum Übung. Als sogar heimische Journalisten das Wort an ihn richteten, wurde es dem 85-Jährigen zu bunt: „Ihr stellt mir zu viele Fragen.“ Zum Abschied nahm er Obamas Arm und hob ihn in die Höhe. Punktsieg für Washington.
3. Rockefeller trennt sich vom Ölgeschäft
Einst schuf John D. Rockefeller mit Standard Oil das gigantische Vermögen seiner Familie. Trotz Zerschlagung des Unternehmens besitzt sie bis heute Anteile am Nachfolgeunternehmen Exxon. Doch aus der Öldynastie ist eine Philanthropenfamilie geworden. Sie hat angekündigt, sich von allen Anlagen in fossile Brennstoffe und damit auch von Exxon zu trennen. Dessen Gebaren sei „moralisch verwerflich“. Gegen den Ölriesen wird in den USA ermittelt. Exxon soll Anleger über die Risiken des Klimawandels getäuscht haben.
4. Für Flaschen gilt auch ein Reinheitsgebot
Sicher besteht der Inhalt nur aus Wasser, Hopfen und Malz. Dennoch stieß die „Grenzzaun Halbe“ aus der niederbayerischen Brauerei Röhrl vielen auf. Fraktur auf dem Etikett, der 9. November als Haltbarkeitsdatum, Verkaufspreis 88 Cent. Diese Zahl gilt als Chiffre für das verbotene „Heil Hitler“. War alles nicht so gemeint: Nach einem gewaltigen Shitstorm nimmt Röhrl das Bier vom Markt.
5. Hessen hat noch die Todesstrafe
In einem Punkt sind sich die Parteien einig: Die Todesstrafe wird gestrichen, wenn der hessische Landtag die Verfassung reformiert. Darin steht sie noch, obwohl das Grundgesetz anderes vorschreibt. Schwieriger dürfte werden, sich in den eben begonnenen Beratungen auf niedrigere Hürden für Volksbegehren zu verständigen. Bisher ist nämlich nie eins zustande gekommen. Zu einem wird es aber kommen, einigte sich das Parlament. Die neue Verfassung muss per Referendum abgesegnet werden. Jörn Kabisch
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