: Unabhängigkeit des Kosovo vor Gericht
IGH Anhörung hat begonnen. Serbien wirft Provinz Missachtung der internationalen Ordnung vor
DEN HAAG dpa | Zehn Jahre nachdem Nato-Luftangriffe gegen Serbien den Krieg um das Kosovo beendeten, geht der Streit um die einstige serbische Provinz seit Dienstag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) weiter. Vertreter der Regierung in Belgrad kritisierten die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vor der höchsten Rechtsinstanz der Vereinten Nationen in Den Haag als illegal und verlangten, sie für rechtswidrig zu erklären. Repräsentanten des Kosovo bestanden hingegen zum Auftakt mehrtägiger Anhörungen vor den 15 Richtern des IGH auf der Souveränität ihres Landes.
Es ist unvorstellbar, dass wir dem Ruf Serbiens folgen, die Uhren zurückzudrehen“, sagte der kosovarische Außenminister Skender Hyseni. Die Regierung in Pristina bekenne sich zwar trotz Gräueltaten von Serben gegen die albanische Bevölkerungsmehrheit des Kosovo zur Versöhnung. Grundlage dafür sei jedoch seine Souveränität.
Der serbische Botschafter in Paris, Dusan Batakovic, bezeichnete die Erklärung der Unabhängigkeit durch das kosovarische Parlament im Februar 2008 vor den IGH-Richtern als „schwere Herausforderung der internationalen Rechtsordnung“. Obwohl diese Unabhängigkeit von den USA und den meisten EU-Staaten anerkannt worden sei, stelle sie eine Verletzung der territorialen Integrität Serbiens dar.
Der IGH soll nach Anhörungen von Gegnern und Befürwortern der Unabhängigkeit des Kosovo in einem Gutachten erklären, ob dieser Schritt völkerrechtlich vertretbar ist oder nicht. Serbien hatte für die Einschaltung des Gerichtshofs im Oktober 2008 bei der UN-Vollversammlung in New York eine klare Mehrheit bekommen.
Belgrad wird von Russland, China sowie Spanien und vier weiteren EU-Mitgliedsländern unterstützt. Zu den 63 Staaten, die das Kosovo bislang anerkannt haben, gehören neben den USA auch 22 EU-Mitglieder, darunter Deutschland.
Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch vor dem IGH ihre Position bekräftigen, wonach die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht steht. Die Existenz des Staates Kosovo trage inzwischen zur Stabilität in der Region bei, hieß es in Kreisen deutscher Diplomaten.
Das Gutachten des 1946 von den UN geschaffenen IGH ist nicht bindend. Jedoch machen viele Staaten ihre Entscheidung über eine Anerkennung des Kosovo davon abhängig.