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Archiv-Artikel

Korrupter Kontrolleur

PROZESS Mit einer Bewährungsstrafe kommt ein bestechlicher Lebensmittelkontrolleur davon

Von AG

Wegen Vorteilnahme im Amt in fünf, Diebstahl in zwei und Bestechlichkeit in 18 Fällen hat das Amtsgericht einen Lebensmittelprüfer gestern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Zwischen 2005 und 2008 hat sich der Lebensmittelprüfer Peer Sch. bei Einzelhändlern, Verkäufern und Imbiss-Inhabern bedient. Mal war es ein Brot, mal drei Flaschen Eierlikör. Beim türkischen Inhaber eines Hähnchenwagens ließ sich der 39-Jährige regelmäßig dienstags und donnerstags ein Grillhähnchen servieren. Umsonst. Stets ging es darum, dass Sch. wohlwollend prüfen würde. Mal sprach er die Deals offen aus, mal packte er einfach ein. Stets ließ man ihn gewähren. Das Ende kam erst, als er von einem Großbäcker verlangte, ihm ein Vogelhäuschen abzukaufen, das seine Tochter gebastelt hatte. Für 140 Euro.

Über seinen Anwalt räumte er gestern alle Anklagepunkte ein. Eine Erklärung lieferte er nicht. Am ersten Verhandlungstag hatte Sch. die Vorwürfe noch abgestritten, seine Verteidiger entwarfen ein Verschwörungsszenario. „Ich habe daraus gelernt“, war alles, was er zu sagen hatte. Dafür brachte er ein aktuelles Arbeitszeugnis bei – von der Lebensmittelkontrolle in Thüringen. Dort lobt man seine „zielorientierte Gesprächsführung“.

Der Staatsanwalt warf Sch. vor, seine Machtposition ausgenutzt zu haben. „Ein Lebensmittelprüfer kann Menschen das Leben zur Hölle machen“, sagte er. Viele der Opfer seien „besonders schutzwürdig“ gewesen: Migranten, die kaum Deutsch sprechen, wie der türkische Hähnchenwagen-Besitzer. Der Verteidiger verwies indes auf die „Geringwertigkeit“ der Schäden. Und die finanziellen Problem des Sch.: Er zahle ein Haus ab und auch einen Audi A6. Und werde nun wohl seinen Job verlieren.

Das Gericht folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte Sch. zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.600 Euro. AG