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Archiv-Artikel

Schulgesetz unterschiedlich ausgelegt

Von GES

Der Streit zwischen dem Schulministerium und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft inNRW dreht sich im wesentlichen um einen Paragraphen des neuen nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Dort heißt es in Paragraph 44, Absatz 4: „Die Lehrerinnen und Lehrer beraten die Eltern außerhalb des Unterrichts in Sprechstunden und an Sprechtagen“.

Die GEW-NRW interpretiert diese Passage so, dass sich die Formulierung „außerhalb des Unterrichts“ nur auf die Sprechstunden, keinesfalls aber auf die Elternsprechtage bezieht. Der Begriff „Elternsprechtag“ würde ansonsten seine Bedeutung verlieren.

Dieser Auslegung widerspricht Schul-Staatssekretär Günter Winands vehement. Er verweist dabei auch auf Oppositionschefin Hannelore Kraft (SPD). Kraft habe vor kurzem in einem Schreiben an den Verband Bildung und Erziehung (VBE) betont, die ehemalige rot-grüne Landesregierung wollte mit ihrem neuen Schulgesetz sicherstellen, dass für Elternsprechtage kein Unterricht ausfallen darf. Laut NRW-Schulministerium gab es auch im rot-grünen Schulgesetz-Entwurf eine entsprechende Formulierung. GES