: THEMA DES TAGES
Hartz-IV-Missbrauch
Bundesarbeitsminister Clement behauptet, Hartz IV-Betroffene erschlichen sich Leistungen. Dabei ist Missbrauch nur dann gegeben, wenn jemand rechtswidrig Leistungen in Anspruch nimmt. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Mitnahme. Und das ist erlaubt (Text oben). Anders sieht es hingegen aus, wenn Behörden Leistungen vorenthalten. Dagegen hilft nur der Widerspruch (Text unten).