Begehren vor Gericht

Verfassungsgericht verhandelt über Volksbegehren zur Bankgesellschaft. Urteil im November. Klägerchance sinkt

Großes Interesse im Landesverfassungsgericht: Zur mündlichen Verhandlung über ein Volksbegehren zur Bankgesellschaft fanden gestern immerhin mehr als 50 Besucher den Weg in das imposante Gebäude am Schöneberger Kleistpark. Ein Besuch, der sich auch für Nichtjuristen lohnte. Dreieinhalb Stunden dauert die Verhandlung. Das Gericht muss klären, ob ein Volksbegehren gegen die umstrittene Risikoabschirmung bei der Bankgesellschaft zulässig ist. Der rot-rote Senat hatte im Februar 2004 das Volksbegehren abgelehnt, obwohl die Bürgerinitiative „Berliner Bankenskandal“ deutlich mehr als die notwendigen 25.000 Unterschriften für die erste Stufe gesammelt hatte. Im Gericht legten nicht nur beide Seiten ihre Sicht der Dinge ausführlich dar, die Verhandlung geriet auch zu einem umfassenden Diskurs über wirtschaftliche, juristische und historische Fragen. Das Ergebnis präsentiert das Gericht am 22. November, dann will es sein Urteil verkünden.

Das Abgeordnetenhaus hatte im April 2002 das Risikoabschirmungsgesetz beschlossen. Eine so genannte Detailvereinbarung auf der Grundlage dieses Gesetzes verpflichtet Berlin dazu, in den nächsten Jahrzehnten für Verluste dubioser Immobilienfonds der Bankgesellschaft aufzukommen, und zwar bis zu einer Höhe von 21,6 Milliarden Euro. Nur so sei die Pleite der mehrheitlich landeseigenen Bank zu verhindern gewesen, die letztlich teurer als die Risikoabschirmung sei, so die Befürworter. Die Bürgerinitiative wollte mit ihrem Volksbegehren das Risikoabschirmungsgesetz kippen.

Der Senat lehnte das Volksbegehren ab. Dies begründeten seine Anwälte gestern vor Gericht vor allem damit, dass das Volksbegehren wesentliche Fragen des Landeshaushalts betreffe. Damit würde das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses eingeschränkt. Die Vertreter der Bürgerinitiative verwiesen hingegen darauf, dass ihr Gegengesetz – das per Volksentscheid durchgesetzt werden soll – den Landeshaushalt entlasten soll. Die Initiative will die Bankgesellschaft in eine Art gezielte Insolvenz führen.

Die Chancen dafür dürften nach der gestrigen Verhandlung gesunken sein. Die Art der Befragung durch die Richter und deren Miene ließen die Vermutung aufkommen, dass der Antrag der Bürgerinitiative abgelehnt werde, vermutete die Klägerin Samirah Kenawi im Anschluss an die Verhandlung. Ein Vertreter der Bankenkritiker gab sich zwar noch „verhalten optimistisch“, räumte seinem Anliegen aber auch geringere Chancen vor Gericht ein. RICHARD ROTHER