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Archiv-Artikel

Das Parlament hat die Wahl

WAS WÄRE, WENN Keine automatischen Neuwahlen bei Rücktritt des Regierenden oder Misstrauensvotum

Sollte Klaus Wowereit (SPD) wegen des Flughafendebakels vom Amt des Regierenden Bürgermeisters zurücktreten, führt das nicht automatisch zu Neuwahlen. Das Abgeordnetenhaus könnte auf Vorschlag der rot-schwarzen Koalition einen Nachfolger wählen. Bis dahin würde Wowereit die Amtsgeschäfte führen. Laut Landesverfassung endet „mit der Beendigung des Amtes des Regierenden Bürgermeisters auch die Amtszeit der übrigen Senatsmitglieder“.

Kommt es aber zu einem Misstrauensantrag und stimmt diesem eine Mehrheit der Abgeordneten zu, muss der Regierende sofort zurücktreten. Allerdings heißt es in Artikel 57 Absatz 3 der Landesverfassung: „Das Misstrauensvotum verliert seine Wirksamkeit, wenn nicht binnen 21 Tagen eine Neuwahl erfolgt“ – wohlgemerkt: eine Neuwahl des Regierenden Bürgermeisters durch das Parlament.

Klaus Wowereit selbst kam am 16. Juni 2001 durch das bisher einzige Misstrauensvotum gegen einen Regierenden Bürgermeister (Eberhard Diepgen, CDU) an die Macht. (dpa)