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Archiv-Artikel

in kürze OPFER VON ARBEITSUNFALL Kein Schmerzensgeld

Ein Arbeitnehmer hat nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von seinem Chef oder einem Kollegen Schmerzensgeld zu bekommen, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verletzung vorsätzlich erfolgte (Az.: 6 Sa 839/04). (dpa)