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Archiv-Artikel

Haft aus Protest gegen Asylrecht

Von MAI

BERLIN taz ■ Das Mitglied der Flüchtlingsorganisationen „The Voice“, „Kein Mensch ist illegal“ und „Karawane für die Rechte von Flüchtlingen“, Cornelius Yufanyi, wird eine Haftstrafe antreten, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. Die Residenzpflicht besagt, dass Asylbewerber in Deutschland den Kreis nicht ohne Genehmigung verlassen dürfen, in dem sie untergebracht sind. Yufanyi hatte 2000 bei den Behörden des Thüringer Eichsfeldkreises beantragt, einen Kongress gegen Ausgrenzung von Flüchtlingen in Jena besuchen zu dürfen. Die Behörden lehnten ab: Eine politische Veranstaltung sei kein Grund für eine Erlaubnis. Der Kameruner fuhr trotzdem und machte sich strafbar. Das Amtsgericht Worbis bot ihm die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Er lehnte ab: „Ich werde für mein Recht auf Bewegungsfreiheit nicht zahlen und bin bereit, dafür ins Gefängnis zu gehen.“ Das Gericht verurteilte ihn zu 150 Euro Strafe. Der Kameruner zahlte nicht und wartet nun auf die Inhaftierung. MAI