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Archiv-Artikel

DER MIETHAI Frist bei Nebenkosten

Eve Ratschen

■ ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 040–431 39 40, www.mhmhamburg.de

Viele Mieter haben Ende des vergangenen Jahres die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten. Viele Vermieter hatten es eilig, denn alle Abrechnungen für die Kalenderjahre 2011 und früher, die im Januar 2013 zugehen, müssen von den Mietern nicht mehr bezahlt werden.

Das gilt auch für eine formal unzureichende Abrechnung, selbst wenn sie rechtzeitig kommt. Eine korrekte Abrechnung muss mindestens eine Aufstellung der einzelnen Positionen, die jeweiligen Gesamtkosten, die konkreten Kosten jedes Mieters und eine Erläuterung des Verteilerschlüssels enthalten. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt keine wirksame Abrechnung vor.

Falls Mieter für 2011 oder früher Guthaben erwarten, gilt dafür keine Ausschlussfrist. Allerdings kann der Anspruch auf Abrechnung verjähren.

Hat der Vermieter eine formal korrekte Abrechnung vorgelegt, haben Mieter ein Jahr lang das Recht, Einwendungen vorzubringen.