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Archiv-Artikel

Zwangsgebühr erleichtert Uni-Chef

Universitätspräsident Jürgen Lüthje lobt Senatsplan, Hochschulen zu einheitlicher Studiengebühr zu verpflichten. Die Risikovorsorge für ausfallende Studienkredite zu leisten, lehnt die Uni aber strikt ab. Stipendien für ein Drittel der Studierenden

von Eva Weikert

Jürgen Lüthje ist zufrieden. Der Präsident der Universität hat gestern einen Ausblick auf das Wintersemester gegeben, dessen politischer Höhepunkt die Vorstellung des Studiengebührengesetzes durch den CDU-Senat sein dürfte. Wie bereits bekannt wurde, soll die Novelle entgegen ursprünglicher Pläne alle Lehrstätten nicht mehr zum Bezahlstudium nur ermächtigen, sondern sie dazu verpflichten. „Mehr als 30 Jahre waren Studiengebühren ein Tabu“, sagte Lüthje, „die Politik darf ihre Einführung nicht auf die Hochschulen abwälzen.“ Er begrüße, dass der Senat „das jetzt erkannt hat“. Einen Teil der Einnahmen abzuzweigen, um Lücken für ausfallende Studiendarlehen zu schließen, lehne die Uni aber „entschieden ab“. Lüthje bekräftigte seine Forderung nach einer Garantie, dass das Geld ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wird.

Der Senat wird sein Gesetz in Kürze vorstellen, denn er will es Ende November in die Bürgerschaft einbringen. Im taz-Interview hatte Wissenschaftssenator Jörg Dräger am Samstag Korrekturen an seinen Plänen eingeräumt und erklärt, aus Gründen der Rechtssicherheit erwäge er, die Hochschulen anzuweisen, jährlich 1.000 Euro zu nehmen. Bislang hatte der Parteilose stets betont, die Entscheidung über Erhebung und Höhe einer Gebühr freizustellen.

Lüthje, der „aufgrund der Unterfinanzierung der Uni“ neue Einnahmen für nötig hält, ermahnte Dräger mehrfach, das Bezahlstudium zu verordnen. Ansonsten werfe der Senator „einen Sprengsatz“ in die Uni. Zwar sei „die große Mehrheit“ des Lehrpersonals für die Abgabe – „unter Voraussetzung, dass damit die Lehre verbessert wird“. Im Akademischen Senat aber „dominiert das Misstrauen, dass das gerade nicht passiert“. Von studentischer Seite rechne er mit „einer Vielzahl an Protestformen“ in den nächsten Monaten.

Die Uni kalkuliert mit Einnahmen von 20 bis 30 Millionen Euro im Jahr. Lüthje zufolge könnten die Studienbedingungen damit „um 20 Prozent“ verbessert werden. Der „überwiegende Teil“ des Geldes werde den Fakultäten entsprechend ihrer Studentenzahlen überwiesen. Diese könnten selbst über die Verwendung entscheiden. Konkret solle etwa die Ausstattung von Bibliotheken verbessert und die Zahl der Tutorien aufgestockt werden. Den kleineren Teil der Einnahmen werde das Präsidium für übergreifende Investitionen verwenden, sagte Lüthje. So sei geplant, ein PC-Programm für die Prüfungsverwaltung mit dem Geld der Studenten zu kaufen. Die Software werde wegen der Umstellung auf das Bachelor-Master-System benötigt.

Mit der Einführung des allgemeinen Bezahlstudiums müsse die 500-Euro-Abgabe für Auswärtige und Langzeitstudenten gestrichen werden, verlangte der Präsident: „Der Strafeffekt ist dann überflüssig.“ Senator Dräger schweigt zu dieser Frage. Sein Kollege in Niedersachsen, Lutz Stratmann (CDU), will die Sonderabgabe noch drauflegen.

Lüthje rechnet damit, dass etwa ein Drittel der Uni-Studenten von Studiengebühren befreit wird. So plant der Gesetzgeber, Stipendien für besondere Härtefälle vorzuschreiben. Dazu seien, so Lüthje, Bewerber aus wirtschaftlich „schwierigen Verhältnissen“ zu zählen, Eltern und Kranke. An die neue Bundesregierung richtete er die Forderung, Bafögempfängern auch die Gebühren zu finanzieren.

Im Dissens ist der Uni-Chef mit dem Senator über die Risikoabsicherung von Studiendarlehen. Dräger favorisiert das niedersächsische Modell, demnach die Unis einen Teil der Einnahmen zur Seite legen müssen, um daraus für ehemalige Studenten, die nicht solvent sind, Kredite zurückzahlen zu können. „Es ist Aufgabe des Staates, das Ausfallrisiko zu tragen“, belehrte Lüthje den Senator. Was Niedersachsen vormache, sei „verfassungswidrig“. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, die Risikoabdeckung sei Sache der Länder.