: Verfahren gegen Wulff weiter möglich
EX-PRÄSIDENT Anklageerhebung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ist noch nicht vom Tisch. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Niedersachsen ermitteln weiter
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich womöglich doch noch wegen Vorteilsannahme verantworten. „Einen Ermittlungsbericht des Landeskriminalamtes, in dem eine Einstellung des Verfahrens empfohlen wird, gibt es nicht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover am Montag.
Die Bild am Sonntag hatte sich auf einen angeblich 55-seitigen Sachstandsbericht des Landeskriminalamts berufen, wonach die Ermittlungen gegen Wulff und den Berliner Filmproduzenten David Groenewold keine Beweise ergeben hätten. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit: „In Übereinstimmung mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen werden zurzeit weitere Ermittlungen geführt.“ Im Anschluss daran solle „ergebnisoffen“ entschieden werden, ob weitere Schritte eingeleitet werden. „Das heißt auch zeitoffen“, ergänzte der Behördensprecher.
Meldungen, wonach die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung über eine Anklageerhebung nach der niedersächsischen Landtagswahl am kommenden Sonntag offiziell bekannt geben wolle, seien bloße „Vermutungen“. Ein konkreter Zeitplan bestehe nicht.
Die Sonntagszeitung hatte berichtet, die Mutter von Wulffs Ehefrau Bettina, Inge Körner, habe den Ermittlern gesagt, sie habe ihrer Tochter allein im Jahr 2007 zum Geburtstag und zu Weihnachten Geldgeschenke in Höhe von 3.500 Euro gemacht. Auch Christian Wulffs väterlicher Freund Egon Geerkens gab der Zeitung zufolge regelmäßige finanzielle Zuwendungen an den Politiker zu Protokoll. Das Geld für die Hotelrechnungen habe den Wulffs demnach zur freien Verfügung gestanden. Deshalb sähen die Ermittler keine hinreichende Grundlage für eine Anklage in diesem Punkt.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass der Filmproduzent Groenewold für Wulff während seiner Amtszeit als Ministerpräsident von Niedersachsen Hotelrechnungen bezahlt hat. Wulff soll sich im Gegenzug für Groenewold eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge ihrer Ermittlungen zu dem Fall am 16. Februar 2012 beim Bundestag die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident beantragt. Einen Tag später trat Wulff zurück. (dapd)