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VERWALTUNGSGERICHT URTEILT ÜBER „KAMPFHUNDE“Falscher Hund, höhere Steuer

Foto: Teures-Vergnügen-Foto: dpa

Von 96 auf 1.200 Euro: Eine derart drastisch erhöhte Hundesteuer für einen „Kampfhund“ ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schleswig rechtens (Aktenzeichen: 4 A 32/15). Das Gericht wies damit die Klage eines Halters zurück, der sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2014 gestützt hatte. Demnach darf eine Gemeinde zwar eine erhöhte Steuer fordern, diese aber nicht den durchschnittlichen Aufwand für das Halten eines Hundes deutlich übersteigen. In dem damaligen Fall betrug die Hundesteuer 2.000 Euro –das 26-fache der üblichen Satzes.

Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat nun eine solche „erdrosselnde Wirkung“ der hohen Hundesteuer verneint. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ist Berufung innerhalb eines Monats möglich. (dpa)

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