VERWALTUNGSGERICHT URTEILT ÜBER „KAMPFHUNDE“: Falscher Hund, höhere Steuer
Von 96 auf 1.200 Euro: Eine derart drastisch erhöhte Hundesteuer für einen „Kampfhund“ ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schleswig rechtens (Aktenzeichen: 4 A 32/15). Das Gericht wies damit die Klage eines Halters zurück, der sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2014 gestützt hatte. Demnach darf eine Gemeinde zwar eine erhöhte Steuer fordern, diese aber nicht den durchschnittlichen Aufwand für das Halten eines Hundes deutlich übersteigen. In dem damaligen Fall betrug die Hundesteuer 2.000 Euro –das 26-fache der üblichen Satzes.
Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat nun eine solche „erdrosselnde Wirkung“ der hohen Hundesteuer verneint. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ist Berufung innerhalb eines Monats möglich. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen