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Senat will Leerstand nutzen

Wohnraum Flüchtlinge in Gewerbeimmobilien – auch gegen den Willen der Eigentümer

Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen und des nahenden Winters erwägt der Senat, zu drastischeren Mitteln zu greifen. Als erstes Bundesland wolle die Stadt künftig leerstehende Gewerbeimmobilien auch gegen den Willen der Eigentümer als Unterkünfte nutzen, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) gestern.

Zentrales Ziel des rot-grünen Senats sei, Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit zu bewahren und zudem eine Unterbringung in Zelten möglichst zu vermeiden, so Steffen weiter. Das Gesetz, das noch im Oktober die Bürgerschaft verabschieden soll, werde zunächst bis Ende März 2017 befristet.

Bereits in der Vergangenheit konnten Behörden Unterkünfte für Flüchtlinge nach dem Polizeirecht zur Abwehr einer Gefahr in Beschlag nehmen. Allerdings war dies wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall nur schwer und vor allem nicht innerhalb kurzer Zeit durchsetzbar. Dies soll sich nun ändern und einen direkten Zugriff auf die Immobilien erlauben.

So heißt es im Gesetzentwurf: „Die zuständige Behörde kann zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen (...) Grundstücke und Gebäude sowie Teile davon sicherstellen.“ Eigentümern seien Widersprüche oder Anfechtungsklagen möglich. (dpa)

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