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Archiv-Artikel

Schluss mit der dicken Luft

NICHTRAUCHERSCHUTZ Im neuen Jahr wird Rauchen im Lokal eingeschränkt

Von SMV

Ungeachtet der Proteste von Wirten und Schaustellern hat die Hamburger Bürgerschaft am Mittwochabend das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ verabschiedet. Danach ist ab dem 1. Januar 2010 das Rauchen nur noch in Gaststätten erlaubt, die keine Speisen anbieten, sofern sie kleiner als 75 Quadratmetern sind. Wenn das Lokal größer ist, darf für Raucher ein abgetrennter Nebenraum eingerichtet werden. Zudem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Die Neuregelung zum Nichtraucherschutz war vom Bundesverfassungsgericht im Sommer vorigen Jahres gefordert worden. Sie wurde mit der Mehrheit der schwarz-grünen Koalition verabschiedet. Die GAL hatte sich mit der Forderung nach absolutem Rauchverbot ohne Ausnahmen nicht gegen die CDU durchsetzen können. SPD und Linke stimmten dem Gesetz wegen einzelner Details nicht zu. SMV