RÜSTEN FÜR DEN ERSTEN FROST
: Behörde warnt vor Einsatz von Streusalz

Das Streusalzverbot wird in Berlin nach Behördenangaben noch immer unzureichend beachtet. Nach dem Straßenreinigungsgesetz könne das Streuen von Auftaumitteln auf Gehwegen und Privatgrundstücken mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nur die Berliner Stadtreinigungsbetriebe dürften streuen.

Grund für das Verbot ist laut den Angaben die schädigende Wirkung auf Pflanzen. Streusalz sei eine echte Gefahr für Berlins Straßenbäume, betonte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Das Salz reichere sich im Boden und in den Wurzeln der Bäume an. Die Bäume würden nicht mehr ausreichend versorgt. Die Senatorin appellierte an die Berliner, Schnee und Eis mit Besen, Schneeschaufel und salzfreien Streumitteln wie Sand, Kies oder Sägespänen zu bekämpfen.

Für den bevorstehenden Wintereinbruch mit Schnee und Eis hat sich der Winterdienst der Berliner Stadtreinigung (BSR) bereits gerüstet. 450 Räum- und Streufahrzeuge sowie bis zu 2.000 Mitarbeiter stünden bereit, um Straßen und Radwege schnee- und eisfrei zu halten. Für den dritten Adventssonntag sagen die Meteorologen erste Minusgrade vorher.

Die BSR ist für 10.500 Straßenkilometer, 1.100 Kilometer Radwege sowie 18.000 Kreuzungen und Fußgängerüberwege zuständig. Auf Gehwegen müssen die Grundeigentümer selber räumen. (dpa, ddp)