: Gesetzlicher Schutz für Behinderte
Union und SPD wollen „Behinderung“ in Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen
BERLIN epd ■ Union und SPD wollen Behinderte künftig per Gesetz vor Diskriminierung schützen. Das Merkmal „Behinderung“ solle Bestandteil eines geplanten Antidiskriminierungsgesetzes werden, verlautete es gestern aus Unionskreisen Noch strittig sei aber, wie viele Diskriminierungsmerkmale insgesamt in das neue Gesetz aufgenommen werden. Diese Frage solle die Hauptverhandlungsrunde der Koalitionäre klären. Unklar sei noch, ob sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen kann, neben Behinderung auch noch Alter und sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmale anzuerkennen.
Die Justiz-Arbeitsgruppe habe sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, drei von vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung „eins zu eins“ in deutsches Recht umzusetzen, hieß es weiter. Geplant sei auch, dass die Federführung beim Gesetzentwurf zurück an das Bundesjustizministerium geht.