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Archiv-Artikel

Ein Armutszeugnis

Betr.: „Handyverbot für den Kumpel“, taz nrw vom 1.11.2005Was da aus Bayern abgekupfert wurde (die Jugendgerichte, d. Redaktion), halte ich für bedenklich. Dieses Projekt verbreitet sich schneller als die Windpocken. Bei Jugendgerichtssachen ist nicht grundlos die Öffentlichkeit ausgeschlossen, daher stellt sich die Frage, was Datenschützer davon halten. Es hat auch triftige Gründe, dass man als Schöffe das Mindestalter von 25 Jahren vollendet haben muss. Aufgrund welcher Gesetze können Minderjährige, die im sonstigen Leben selbst gesetzliche Vertreter benötigen, weil sie noch nicht voll geschäftsfähig sind, über andere Personen richten? Wer schult die Jugendlichen und wann? [...]. Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus? [...] Es ist komplett unlogisch, wenn einerseits Minderjährige für Rechtsgeschäfte, die die Höhe des Taschengeldes überschreiten und auch für andere wichtige Entscheidungen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreter benötigen, jetzt andererseits über Gleichaltrige richten können/sollen. Wie sollen Jugendliche [...] Beweise würdigen, wenn schon Richter für ihre Entscheidungen Sachverständige benötigen? [...] Aus meiner Sicht versucht man die Verantwortung für Jugendliche auf Jugendliche zu verlagern. Wer schützt diese Jugendlichen vor Jugendgewalt, die aus dem Freundeskreis der Täter kommen kann oder vor Überforderung? [...] Erwachsene sollten Jugendlichen helfen, Fehlverhalten zu erkennen und wieder in Ordnung zu bringen. Statt diesen Unfug zu finanzieren, wäre es sinnvoller, wenn man eine KINDER- u. Jugendgerichtshilfe einrichtet, schließlich können Kinder schon mit Vollendung des 7. Lebensjahres zivilrechtlich haftbar gemacht werden. BARBARA UDUWERELLA, Hamburg