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Archiv-Artikel

Friedliche Koexistenz

Nach der Übernahme von AP Deutschland durch den ddp soll vieles bleiben – außer dem Marktführer

Die Marke AP wird nicht sterben. Doppelungen zwischen dem ddp/AP genannten Dienst und ddp sind ebenso gewünscht wie andere Gewichtungen

Als vor einer Woche durchsickerte, dass die Nachrichtenagentur ddp den deutschen Dienst der Associated Press (AP) übernommen und über Nacht ein ganzes Stück gewachsen war, stattete ddp-Eigner Martin Vorderwühlbecke der Berliner AP-Redaktion einen Überraschungsbesuch ab. Die Journalisten waren da noch gar nicht offiziell über den Deal informiert und deshalb umso verdutzter, wer ihnen da beruhigend zuredete: Er wolle sich mit dem Einkauf stärken und seine Errungenschaft nicht auf Maximalprofit trimmen, wie es der Investor sonst mit Modeketten und Autowerkstätten tut.

Inzwischen ist klarer, was Vorderwühlbecke und dessen Partner Peter Löw vorhaben: Die ehemalige AP-Redaktion soll so weiterarbeiten wie bisher. Ihren Meldungen wird zwar bald das gemeinsame Kürzel ddp/AP vorangestellt, der Dienst soll aber in „kurzer und mittlerer Zeit“ unabhängig vom ddp-Basisdienst bleiben. Damit steht fest: Die Marke AP wird in Deutschland nicht sterben. Es heißt aber auch offiziell, dass es auf lange Sicht zumindest eine „Zusammenarbeit“ geben soll, wie immer das dann aussieht.

AP-Chefredakteur Peter Gehrig sagt, er sei nach Gesprächen mit den neuen Eigentümern über die Zukunft seines Dienstes „sehr zuversichtlich“. Er soll unabhängig von ddp-Chefredakteur Joachim Widmann im Amt bleiben. Wer bisher die Dienste der AP bezogen hat, soll zudem auch in Zukunft nicht nur die gewohnten Auslandsmeldungen erhalten, für die der Dienst auch unter ddp-Flagge auf das breite Angebot der AP-Korrespondenten zurückgreifen darf. Die Kunden sollen auch weiter AP-Inlandsmeldungen beziehen.

Eigentümer Löw erklärte jüngst der Presse: Doppelungen zwischen ddp/AP und ddp seien ebenso gewünscht wie andere Gewichtungen und Sichtweisen. Alles andere würde die Neueigentümer aber auch um die Bezugsverträge bringen, haben die Kunden doch bei Änderungen des ddp/AP-Angebots ein Sonderkündigungsrecht.

Gleichzeitig will der ddp dafür sorgen, dass Verlage, die von der dpa zur neuen Allianz wechseln wollen, das rasch tun können. Vorderwühlbecke verweist auf ein Gutachten des Rechtsanwalts Ulrich Schroeder aus der renommierten Vertragsrechtskanzlei Graf von Westphalen.

Schroeder hat sich in einem Gutachten mit den Verträgen beschäftigt, die dpa mit Zeitungen schließt. Dabei sei, sagt der Jurist, die Passage sowohl über die Erstvertragslaufzeit von fünf Jahren als auch über die automatische Verlängerung um die gleiche Zeit identisch, wenn Verlage den Bezug nicht bis zu zwölf Monate vor Ablauf kündigten. Der Gutachter zur taz: „Vor allem die stillschweigende Verlängerung ist unangemessen. Ich gehe davon aus, dass die gesamte Klausel damit unwirksam ist und dpa-Kunden kurzfristig aus ihren Verträgen kommen, wenn sie mit ihrem Geld lieber andere Agenturen beziehen oder sparen wollen.“

Nach allgemeinem Recht dürfte das laut Schroeder – zumindest nach Ablauf der Grundlaufzeit – sogar mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende möglich sein. Unangemessen sei die lange Laufzeit vor allem, weil dpa für die einzelnen Kunden nicht in ein sogenanntes materielles Gut investiert – anders als etwa Vermieter von Immobilien: „Die dpa hat keine höheren Ausgaben, wenn ein Kunde hinzukommt.“

Die dpa gibt sich gelassen. Ein Sprecher sagt, das Gutachten sei der Agentur „in der täglichen Arbeit noch nie begegnet und auch nicht von Kunden vorgehalten worden“. Solange das nicht passiere, interessiere es auch „nicht sonderlich“. Beim Marktführer sind sie ob der erstarkten Konkurrenz trotzdem ohne Zweifel alarmiert. DANIEL BOUHS