: Reykjavíks Sturheit zahlt sich aus
KRISE Europäisches Gericht verneint Staatshaftung nach „Icesave“-Pleite. Islands Steuerzahler müssen nun nicht für Einlagen der Pleitebanken geradestehen, britische und niederländische Anleger leiden
VON REINHARD WOLFF
STOCKHOLM taz | „Icesave“ wird für Island nun doch nicht zu „Iceslave“. Mit seiner Weigerung, britische und niederländische Anleger für ihre Guthaben bei der pleitegegangen Icesave-Bank zu entschädigen, habe das Land nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen, urteilte am Montag in Luxemburg der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone Efta. Der Grund: Es gebe keine Verpflichtung, die eine Haftung des Staates und damit der Steuerzahler für den Fall eines unzureichenden nationalen Systems der Einlagensicherung begründe. Das Urteil ist eine auch über den Fall Island hinaus grundlegende Präzedenzentscheidung zur Geltung der EU-Bankendirektive.
Im Oktober 2008 war Icesave, eine Tochter der isländischen Privatbank Landsbanki, die vor allem in Großbritannien und den Niederlanden mit rekordhohen Zinsen hunderttausende Sparer gelockt hatte, zusammengebrochen. Für den Fall einer solchen Zahlungsunfähigkeit sollte laut Kontobedingungen der isländische Bankengarantiefonds „Tryggingarsjóšur“ maximal bis zu einem Betrag von umgerechnet rund 20.000 Euro pro Konto haften. Weil alle drei isländischen Privatbanken aber gleichzeitig kippten, erwies sich dieser Fonds als völlig unzureichend.
Um einen Run auf die Banken zu verhindern, sprangen die britische und niederländische Regierung ein und ersetzten die Icesave-Einlagen ihrer StaatsbürgerInnen aus eigener Kasse. Die Niederlande halfen mit maximal bis zu 100.000 Euro pro Konto, Großbritannien sogar in unbegrenzter Höhe. Beide Staaten forderten dann von Island den durch den jeweiligen Landesgarantiefonds gesicherten Betrag zurück, insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen. Eine Summe, die etwa dem halben jährlichen Bruttoinlandsprodukt Islands mit seinen 330.000 EinwohnerInnen entsprochen hätte. Zwischen Reykjavík, London und Den Haag wurden zwei Abkommen zur Regulierung dieser Schulden geschlossen, aber nie umgesetzt: Die Mehrheit der Isländer stoppte eine solche Vergesellschaftung privater Bankschulden nämlich per Volksabstimmung.
Dagegen erhob die Efta Surveillance Authority (ESA) Ende 2011 Klage. Diese wies der Efta-Gerichtshof nun zurück und entschied zugunsten Islands – das Gericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, zu dem neben allen EU-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein gehören. Zwar habe sich das isländische Bankeinlagengarantiesystem als unzureichend erwiesen, so dass die Forderungen nicht aller Anlager hätten ersetzt werden können. Eine hilfsweise Staatshaftung begründe dies aufgrund des Fehlens einer solchen ausdrücklichen Regelung in der EU-Bankendirektive aber nicht. Diese Direktive fordere zwar ein solches System, lasse aber „größtenteils unbeantwortet, wie zu verfahren sei, wenn das Einlagensicherungssystem seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann“.
In der Konsequenz haben London und Den Haag deshalb keine Ansprüche gegen Island – und müssen nun jedenfalls die Gelder abschreiben, die aus der Icesave-Konkursmasse nicht gedeckt werden können. Sie erleiden darüber hinaus einen schweren Prestigeverlust. Mit Drohungen bis hin zu Handelssanktionen und einem Druck, der von Reykjavík als erpresserisch kritisiert wurde, hatten sie und teilweise auch die EU-Kommission Island zu „freiwilliger“ Zahlung veranlassen wollen. Man verlangte Zinsen in Höhe von bis zu 13,3 Prozent auf die vermeintliche Schuld und drohte, das Land werde bei einer Weigerung keine Kredite vom Internationalen Währungsfonds mehr erhalten. London bemühte sogar seine Antiterrorgesetzgebung gegen Island.