: Shoppen auch nach acht
Der spätere Ladenschluss ist in NRW nicht mehr weit
Nach 20 Uhr und an Sonntagen einkaufen gehen – bislang ist das unmöglich. Noch entscheidet der Bund, wann und wie lange die Geschäfte öffnen. Mit der Föderalismusreform könnte sich das jedoch bald ändern.
Schon vor einem Jahr beschäftigte sich die Föderalismuskommission mit dem Ladenschluss. Zuvor hatten die Bundesländer gefordert, selbst über Öffnungszeiten bestimmen zu dürfen. „Sobald wir die Kompetenzen haben, werden wir die Öffnungszeiten an Werktagen freigeben“, sagt Joachim Neuser, Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums, „sonntags sollen Läden nach wie vor geschlossen bleiben“. Die Berliner Koalitionspartner stünden dem nicht entgegen. Ein späterer Ladenschluss belebe nicht nur die Innenstädte, sondern kurbele auch den Konsum an.
Die Gewerkschaft ver.di NRW ptotestiert: „Die großen Betriebe werden den Ladenschluss nutzen, um die kleinen aus dem Markt zu drängen“, so ver.di-Handelsexperte Folkert Küpers. Die Beschäftigten hätten bereits miserable Arbeitszeiten, häufig würden keine Pausen gemacht. „Das wird sich noch verschärfen“. Zudem würden verlängerte Arbeitszeiten meist nur durch geringfügig Beschäftigte abgedeckt.
Trotz der Proteste können Kunden zur WM 2006 den neuen Ladenschluss testen: Vom 9. Juni bis 9. Juli dürfen alle Geschäfte 24 Stunden am Tag öffnen.
Ladenschlussregelungen gibt es seit dem 14. Jahrhundert. Damals legten einige Städte erstmals den Sonntag als verkaufsfreien Tag fest. Das derzeitige Ladenschlussgesetz ist seit seiner Einführung 1956 lange unverändert geblieben. In den vergangenen 15 Jahren wurde es schrittweise liberalisiert. Das generelle Zeitfenster – derzeit 6 bis 20 Uhr an Werktagen – wird inzwischen von vielen Ausnahmen begleitet, etwa für bestimmte Branchen wie Apotheken, Kioske oder Bäckereien, oder Orte wie Flughäfen, Bahnhöfe und Tankstellen.
Diese Extrawurst sorgte bereits für Zündstoff: Im Juni 2004 wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Warenhaus-Kette Kaufhof zurück. Die Richter entschieden, dass es verfassungswidrig sei, „normalen“ Geschäften die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu erlauben. Auch das Grundgesetz sehe hier Arbeitsruhe vor. Bei den Werktagen gab es keine Mehrheit für längere Öffnungszeiten. GESA SCHÖLGENS