Wal-Mart kämpft gegen Flirts

DÜSSELDORF taz ■ Der Rechtsstreit um eine Ethik-Richtlinie des Handelskonzerns Wal-Mart geht heute vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf in die zweite Runde. Der Konzern will gegen den Willen des Betriebsrats einen Verhaltenskodex durchsetzen, der etwa das Liebesleben der Mitarbeiter betrifft und zweideutige Witze oder „lüsterne Blicke“ verbietet. Somit soll „sexuell deutbare Kommunikation jeder Art“ untersagt werden. Neben der Regelung des Liebeslebens betrifft der Beschluss auch eine Telefon-Hotline, bei der Mitarbeiter Kollegen anschwärzen könnten.

Das Wuppertaler Arbeitsgericht hatte dem dort ansässigen Konzern bereits im Sommer einen Teil der Richtlinie untersagt. Eine Klausel, die Liebesbeziehungen unter Mitarbeitern regelt, seien ebenso wenig mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar wie eine Telefonhotline, über die Verstöße anonym gemeldet werden sollten. GES