Kommentar Haftantrag gegen el Beshir: Symbolische Ersatzhandlung

Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte keine andere Wahl, als einen Haftantrag gegen Sudans Staatschef zu stellen. Festgesetzt wird der aber wohl nie. Sudan erkennt Den Haag nicht an.

Was hat sich der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs bloß dabei gedacht? Selbst wenn die Richter in Den Haag seinem Antrag folgen und gegen Sudans Präsident Omar Hassan el Beshir einen Haftbefehl wegen Völkermords erlassen - vollstreckt werden kann dieser erst, wenn Beshir sein Amt verlässt und sein Nachfolger ihn ausliefert. Das aber ist so gut wie ausgeschlossen.

Schon als 2005 wegen der Verbrechen in Darfur gegen zwei hochrangige Sudanesen Haftbefehle ergingen, wurden diese nicht vollstreckt. Sudans Regierung erkennt das Weltgericht in Den Haag nicht an. Ein Haftantrag gegen el Beshir ist damit ungefähr so relevant wie einer gegen George W. Bush.

Es gibt zwei Arten von Verfahren, die Chefankläger Luis Moreno-Ocampo verfolgt. Im einen Fall findet die gesamte Vorarbeit im Verborgenen statt. Dass ein Verfahren und ein Haftbefehl gegen eine Person überhaupt existiert, wird dann erst öffentlich, wenn diese Person in Haft kommt. So war es zum Beispiel bei Kongos Oppositionsführer Jean-Pierre Bemba und den drei anderen kongolesischen Häftlingen des Gerichts. In den anderen Fällen wird gegen gesuchte Verdächtige ein öffentlicher Haftbefehl erlassen. So erging es dem Führer der brutalen LRA-Rebellen Ugandas, einem Rebellenkommandanten aus dem Ostkongo wie auch den besagten Mitgliedern des sudanesischen Regierungsapparates. Sie alle laufen aber bis heute frei herum. Da drängt sich die Schlussfolgerung auf: Wenn Den Haag einen Haftbefehl veröffentlicht, heißt das entweder, dass der Gesuchte bereits in Haft sitzt. Oder dass man bereits die Hoffnung aufgegeben hat, ihn festzusetzen.

Eine Erfolgsnachricht im Kampf gegen Verbrecher ist der Haftbefehl aus Den Haag daher nicht. Doch Luis Moreno-Ocampo hatte keine andere Wahl. Hätte er wirklich ein halbes Jahr lang gegen Sudans Diktator ermitteln und dann zum Schluss kommen sollen, diesen treffe für die Kriegsgräuel in Darfur keine Verantwortung? Das Eingeständnis des Scheiterns wäre noch größer gewesen. So gesehen ist sein Haftantrag konsequent. Er zeigt aber auch, wie wenig der Strafgerichtshof in Wirklichkeit bewirken kann. DOMINIC JOHNSON

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