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Archiv-Artikel

Schilder für das Flaschenregal

VERPACKUNGEN Bundesregierung beschließt Hinweispflicht, Kritik von Verbraucherschützern

Von TZ

BERLIN taz | Der Einzelhandel muss seine Kunden künftig an den Regalen deutlich auf den Unterschied zwischen Einweg- und Pfandflaschen hinweisen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.

Da die Mehrwegquote in den letzten Jahren von 70 auf 50 Prozent gesunken war, geht Umwelt- und Verbraucherverbänden die Neuregelung nicht weit genug. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hätte sich eine konsequentere Lösung mit einer Kennzeichnung direkt auf den Flaschen gewünscht. „Im Grunde begrüßen wir die Entscheidung, da die Kennzeichnung dazu führen kann, dass bei einer Kaufentscheidung klar wird, ob es sich um eine Ein- oder Mehrwegflasche handelt“, sagte Hyewon Seo der taz. „Allerdings sollten KundInnen auch nach dem Verzehr erkennen können, ob es sich um eine Pfandflasche handelt.“ Zu einer entsprechenden Regelung habe die EU jedoch Bedenken angemeldet. TZ