Rassismus-Prozess gegen NPD-Chef: Klinsmann soll in den Zeugenstand

Udo Voigt und zwei weitere NPD-Vorstände sollen den Fußballer Owomoyela beleidigt haben. Nun verzögern sie das Urteil. Sie wollen den Ex-Bundestrainer und DFB-Präsdent Theo Zwanziger vorladen.

NPD-Chef Udo Voigt soll den Fußballer Owomoyela beleidigt haben. Bild: ap

BERLIN dpa Im Prozess gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der rechtsextremen Partei wird überraschend die Beweisaufnahme verlängert. Die Verteidiger der Angeklagten stellten am Dienstag vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten zahlreiche Beweisanträge, die aus Sicht der Ankläger aber kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Die NPD-Funktionäre müssen sich seit Ende März wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Sie sollen für einen rassistischen Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein.

Ursprünglich war ein Urteil bereits für diesen Dienstag erwartet worden. Nun hat das Berliner Amtsgericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten vor drei Jahren zehntausende NPD-Flyer beschlagnahmt, in denen der dunkelhäutige Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Staatsanwaltschaft rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Dienstag stellte der Verteidiger des mitangeklagten Thüringer NPD-Landesvorsitzenden Frank Schwerdt einen neuen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Monika Pelcz. Darüber muss ein Schöffengericht entscheiden. Ein früherer Befangenheitsantrag war vor einigen Tagen abgewiesen worden. Zudem beantragte die Verteidigung unter anderem, den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, sowie den früheren Nationaltrainer und heutigen Teamchef des FC Bayern München, Jürgen Klinsmann, als Zeugen vorzuladen.

Die Staatsanwaltschaft widersprach den Anträgen, weil sie für die Sachaufklärung unerheblich seien. Der Rechtsanwalt des DFB und Owomoyelas, Christian Schertz, schloss sich dem Ankläger an.

In dem Verfahren geht es um die Titelseite des WM-Planers. Darauf war ein Trikot der Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte National-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot war nach Deutung der Staatsanwaltschaft mit der Nummer 25 versehen, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader. Eine zweite Version des Flyers zeigte später eine Nationalmannschaft, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die Verteidiger argumentieren damit, dass Owomoyela in dem Flyer nicht gemeint sei. Gezeigt werde das Trikot von Sebastian Deisler, der die 26 trug.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.