Suchgigant verweist auf illegale Downloads: The Pirate Google

Google tut das selbe wie die Verurteilten von Pirate Bay: Über spezifizierte Suche lassen sich auch bei Google "Torrents", also Verweise auf oft illegale Downloads finden.

Unterstützung für "Pirate Bay": The Pirate Google. Bild: screenshot thepirategoogle.com

BERLIN taz | Muss nun auch Google vor Gericht? Peter Sunde, der sichtbarste der "Pirate Bay"-Macher, meinte nach dem Urteil gegen sich: Durchaus. Schließlich erlaube auch die große Suchmaschine mit wenigen Mausklicks, an Raubkopien zu gelangen: "Zwischen uns und denen gibt es keinen Unterschied."

Ben Edelman, Internet-Rechtsexperte an der Harvard University, sieht das ähnlich: "Google tut schon lange das, was "Pirate Bay" tat." Der Netzforscher meint damit etwa die Möglichkeit, Suchanfragen auf bestimmte Formate wie Filme einzuschränken oder Piratenangebote abzusuchen. Denn: Google unterscheide nicht zwischen "gut" (= urheberrechtlich korrekt) und "böse" (= Raubkopie). Edelmann sieht dies deshalb auch als mögliches Verteidigungsargument für Sunde und Co.

Netzaktivisten, die die Argumentation der "Pirate Bay"-Vier unterstützen wollen, haben zudem kürzlich die Seite "The Pirate Google" ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Website, die auf Googles so genannter Custom Search aufsetzt - das ist eine kostenlose Möglichkeit für jeden Nutzer des Internet-Riesen, sich seine Suchmaschine selbst zu konfigurieren und das Ergebnis über eine eigene Adresse für andere verfügbar zu machen.

Dazu besitzt Google für Tauschbörsendownloads sogar einen eigens einstellbaren Dateityp, der sich definieren lässt: "torrent" eben. "Die Intention dieser Seite ist es, zu demonstrieren, dass beim "Pirate Bay"-Prozess mit zweierlei Maß gemessen wurde", heißt es dazu in der "Pirate Google"-Beschreibung unter einem Logo, dass das "Pirate Bay"-Piratenschiff mit Googles Konzernfarben kombiniert.

Große Anbieter wie der Internet-Konzern würden von Medienkonzernen und Musiklobbyisten nicht angegangen, weil diese die politische und juristische Macht hätten, sich zu verteidigen.

"Pirate Google", das seit Dienstagmorgen Google-seitig allerdings eine Fehlermeldung ausspuckt, ist nicht das einzige Internet-Vorhaben, das die potenzielle Absurdität der Verurteilung der "Pirate Bay"-Betreiber aufzeigen soll. So hat ein Unbekannter schon vor einigen Wochen eine "Custom Search" erstellt, die speziell nach ebensolchen Torrent-Dateien sucht, die man zum Herunterladen von Kopien benötigt. Der Dienst lief schnell durch Twitter und Blogs.

Hintergrund der ganzen Geschichte ist folgender: Populäre Internet-Angebote wie Suchmaschinen oder Weblog-Hoster arbeiten mit der Geschäftsgrundlage, dass sie nicht für das von ihren Nutzern erstellte Material mitverantwortlich sind. Findet sich so beispielsweise in einem Forum eine Urheberrechtsverletzung, ist der jeweilige Einsteller haftbar, nicht aber der Website-Betreiber. Der muss nur sicherstellen, dass entsprechendes Material nach Benachrichtigung durch den Copyright-Inhaber entfernt wird.

Zwar gibt es immer wieder auch in Deutschland Gerichtsentscheidungen, die diese im europäischen und amerikanischen Telekommunikationsrecht festgelegte Grundregel zu brechen scheinen und Internet-Dienstleister zu Mittätern macht. Lange hält sich diese Haftung für andere aber zumeist nicht - wäre das anders, könnte sogar schnell Internet-Provider dichtmachen, über deren Leitungen schließlich auch Verbrechen begangen werden könnten.

Aus diesem Grund waren sich auch die vier schwedischen Betreiber der von der Medienindustrie seit Jahren scharf verfolgten Tauschbörsensuchmaschine "Pirate Bay" ziemlich sicher, dass sie von einem Gericht in Stockholm nicht wegen Urheberrechtsverletzung drangekriegt werden könnten - schließlich hielten sie selbst weder Filme noch Musik noch raubkopierte Software auf ihren Servern vor, sondern schlicht Verweise auf so genannte Torrent-Dateien, die auf Dateistückchen bei Nutzern verweisen.

Aber Pustekuchen: In erster Instanz wurden die im Web zu Volkshelden stilisierten Piratenrebellen zu hohen Geld- und sogar Haftstrafen verknackt. Eine womöglich durchaus aussichtsreiche Berufung läuft.

Natürlich lässt sich leicht argumentieren, dass die Betreiber von Pirate Bay explizit auf Urheberrechtsverletzungen setzten - das Angebot war berühmt dafür und kokettierte damit. Andererseits ließ sich über den Dienst stets auch so manches frei kopierbare Werk beziehen, was wiederum Sunde und Co. zu ihrer Verteidigung vorbringen. Fortsetzung folgt - im nächsten zuständigen schwedischen Gerichtssaal.

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