: Casinos haben schlechte Karten
GLÜCKSSPIEL Spielhallenbetreiber klagen gegen das Berliner Spielhallengesetz – es gleiche einem Berufsausübungsverbot. Das Gericht sieht das wohl anders
Weil Berliner Spielhallenbetreiber und die Automatenbranche massive Umsatzeinbrüche befürchten, wollen sie das strenge Spielhallengesetz des Landes kippen. Am Freitag wurden drei Verfahren gegen das Land Berlin vor dem Verwaltungsgericht behandelt. Das Gesetz gleiche einem Berufsausübungsverbot und einer Enteignung, sagte ein Kläger von der Casino Multi Elektronik Verwertungs GmbH, der einen Spielhallenkomplex am Kurfürstendamm betreibt. „Das ist wirtschaftlich nicht mehr machbar.“ Seine GmbH ist ein Tochterunternehmen des Glücksspielriesen Gauselmann AG, der in ganz Deutschland Spielhallen betreibt. Die Klageschrift ist 700 Seiten lang.
Das Berliner Spielhallengesetz ist seit 2011 in Kraft und soll vor allem die Spielsucht eindämmen. Es gilt als das strengste seiner Art in Deutschland. Demnach müssen ab 2016 zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand eingehalten werden. Die Zulassung aller Spielhallenbetreiber erlischt im Juli 2016 und muss neu beantragt werden. Zudem müssen die Hallen im Juni 2013 die Anzahl ihrer Automaten von zwölf auf acht reduzieren.
Nicht mehr viel übrig
Derzeit gibt es in Berlin rund 570 Spielhallen mit insgesamt 5.008 Automaten. Wenn das Gesetz nicht gekippt wird, dürfte etwa von der Merkur Spielothek am Ku’damm mit ihren 82 Automaten nicht viel übrig bleiben. Sieben Spielhallen sind dort unter einem Dach vereint – ab 2016 dürfen in dem gesamten Spielhallenkomplex wegen der Abstandsregel jedoch nur noch acht Automaten stehen. Etliche weitere Spielhallen werden schließen müssen.
Das will die Gauselmann-Tochter verhindern: Mit der Feststellungsklage möchte sie unter anderem festhalten lassen, dass das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für den Betrieb von Geldspielautomaten hat. Die Kompetenz liege beim Bund, sagte der Anwalt Clemens Weidemann.
Das Kammergericht machte bereits deutlich, dass es in der Reduzierung der Automaten keine Enteignung erkennen kann und die Neuregelung der Kompetenzen für Spielautomaten für unbedenklich hält. Das Urteil soll am 1. März verkündet werden. Die Gauselmann-Tochter hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, falls die Klage abgewiesen wird. Das Verfahren landet dann beim Oberverwaltungsgericht. MARTIN RANK