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Archiv-Artikel

Preisfrage offen

Gaskalkulation: E.on muss nachlegen, meint die Verbraucherzentrale. Hahn bleibt bei Widerspruch offen

Die Gaspreiskalkulation, die E.on Hanse gestern vorgelegt hat, lässt viele Fragen offen. Der Versorger hat dargestellt, welchen Anteil Leitungskosten, Einkauf, Vertrieb, Mehrwertsteuer und Gewinn am Gaspreis eines Standard-Haushaltskunden haben und wie sich diese Posten im vergangenen Jahr veränderten. Nicht nachvollziehbar blieb, wo im Unternehmen diese Kosten entstehen und wie sie den Kunden zugeordnet wurden.

„Was heute passiert ist, war die Behauptung einer Preiskalkulation“, sagte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale, die 54 E.on-Gaskunden bei ihrer Klage gegen die jüngsten Preiserhöhungen unterstützt. Zumindest dem Hamburger Landgericht müsse E.on Dokumente vorlegen, etwa die Verträge mit den Gasimporteuren, die es erlaubten, die Rechnung des Unternehmens zu beurteilen. Hörmann: „Das erwarten wir und wir gehen davon aus, das das Gericht das auch erwartet.“

E.on Hanse hat dem Gericht Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wikom (Erfurt) und BDO (Hamburg) vorgelegt. Diese enthielten alle wesentlichen Geschäftsdaten. Der nächste Gerichtstermin ist für den 8. Dezember anberaumt.

Unterdessen hat das Amtsgericht Harburg eine Familie davor bewahrt, dass ihr das Gas abgedreht wird. Wie rund 1.000 andere E.on-Hanse-Kunden hatte die Familie der jüngsten Gaspreiserhöhung widersprochen und den alten Preis weiterbezahlt. Der Versorger überzog sie mit einem Mahnverfahren, das jetzt per einstweiliger Anordnung gestoppt wurde. E.on müsse den Widerspruch akzeptieren, bis festgestellt sei, ob die Preiserhöhung angemessen sei. Dieser Fall ist laut Verbraucherzentrale eine Ausnahme. Gernot Knödler

Ausführlicher Bericht SEITE 8