Kommentar Sachsensumpf: Schaler Geschmack aus Dresden

Was sich in Dresden abspielt, ist ein Skandal. Zwei Journalisten werden wegen ihrer Berichterstattung zum "Sachsensumpf" strafrechtlich belangt. Andere sollen so eingeschüchtert werden.

Was sich da in Dresden ohne größere Anteilnahme einer kritischen Öffentlichkeit abspielt, ist ein Skandal. Zwei Journalisten werden wegen ihrer Berichterstattung über Ungereimtheiten beim sogenannten Sachsensumpf strafrechtlich belangt. Andere sollen auf diese Weise eingeschüchtert werden.

Wie sonst wäre zu erklären, dass die fraglichen Artikel von Thomas Datt und Arndt Ginzel noch immer problemlos im Internet zu finden sind - wenn sie doch so viel Falsches und Verleumderisches enthalten. Denn darauf lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Warum hat keiner der angeblich Verleumdeten - durchweg Juristen - das Presserecht genutzt, um die fraglichen Passagen oder gleich ganze Artikel zu sperren? Pressefreiheit wird so ad absurdum geführt.

Da wird zwei Journalisten zum Verhängnis, dass sie bei ihren Recherchen zur Verwicklung von hochrangigen Justizbeamten in Rotlichtmilieu und Kinderprostitution in den 1990er Jahren weiter gegangen sind als die Staatsanwaltschaft - und dass sie heute weiter auf haarsträubende Widersprüche in der offiziellen Version der damaligen Vorgänge hinweisen.

Doch diese Widersprüche interessieren die Justiz wenig. Dafür findet das Verfahren an einem Gericht statt, dessen Präsident als damaliger Oberstaatsanwalt ebenfalls ins Visier der Ermittler geriet. Zwar wurde auch hier das Verfahren eingestellt, trotzdem hinterlässt das zusätzlich einen sehr schalen Beigeschmack.

Die Wahrheit kennen nur die wichtigsten Zeugen - die damals jugendlichen Zwangsprostituierten. Doch sie werden in diesem Verfahren gar nicht zu Wort kommen: Denn auch gegen sie läuft ein Verleumdungsverfahren. Deshalb wollen sie nun nicht mehr im Prozess gegen Datt und Ginzel aussagen. Auch das riecht nicht nur nach Schiebung. Es stinkt zum Himmel.

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