: Sortis und Lorzaar bleiben teuer
BERLIN dpa ■ Das Berliner Sozialgericht hat gestern die Klage zweier Pharmaunternehmen gegen die Rechtmäßigkeit von Medikamentenfestbeträgen zurückgewiesen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen demnach für den Cholesterinsenker Sortis und den Blutdrucksenker Lorzaar weiterhin zuzahlen. Medikamenten-Festbeträge werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmt. Ist ein Medikament teurer, muss der Patient die Differenz selbst bezahlen. Die Richter lehnten Anträge von Pfizer (Sortis) und MSG Chibropharm (Lorzaar) ab, ihre Produkte aus den Gruppen herauszulösen. Die Einordnung in die Festgruppe und auch die Höhe der Festbeträge seien rechtmäßig. Therapeutische Verbesserungen im Sinne des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes hätten nicht belegt werden können.