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Archiv-Artikel

TERROR-UNTERSTÜTZUNG PKK-Prozess geht in die nächste Instanz

Der Prozess gegen einen hochrangigen Kader der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK kommt vor den Bundesgerichtshof. Nach Angaben des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt: Der Staatsschutzsenat hatte gegen den 48-Jährigen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Erstmals in Deutschland war damit über die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung – Paragraf 129 b Strafgesetzbuch – geurteilt worden.  (dpa)

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