REVISION: Reduzierte Neuauflage

Vor sechs Jahren starb Laya Condé bei einem Brechmitteleinsatz der Polizei. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs laufen jetzt am Landgericht die Vorbereitungen für einen zweiten Prozess

Polizisten kontrollieren einen Afrikaner, den sie verdächtigen, auf der Straße gedealt zu haben. Bild: dpa

Wenn am 8. März das Schwurgericht die Revisionsverhandlung gegen den Polizeiarzt Igor V. aufnimmt, wird es überschaubar zugehen im Gericht. Nur wenig wird an den ersten Prozess um den Brechmitteltod des Sierra-Leoners Laya Condé erinnern. Wo sich 2008 monatelang die aus Guinea angereiste Mutter und der Bruder des Toten, Dolmetscher, acht medizinische Sachverständige und etliche Beobachter drängten, dürften nun die Juristen und der Angeklagte weitgehend unter sich bleiben.

"Die Prozessparteien und das Gericht überlegen gerade: Wieviel müssen wir neu aufrollen, was kann als feststehend eingebracht werden", sagt die Anwältin Elke Maleika, die Condés Familie vertritt. So werden wohl keine neuen Sachverständigen bestellt - stattdessen werden die alten Gutachten "wieder aufgewärmt" und "neu bewertet": "Da gab es ein Patt", sagt Maleika. "Vier Gutachter sagten, der Tod wäre auch ohne Handlung des Arztes eingetreten, die anderen vier sagen, es lag an dessen Handeln."

Das Gericht habe außerdem vorgeschlagen, die "Feststellungen zum objektiven Tatablauf" in jener Nacht des 26. Dezember 2004 beizubehalten. "Ich gehe davon aus, dass wir dazu keine Zeugen hören, sondern relativ schnell zu der Frage der Ursächlichkeit des medizinischen Handelns für die Todsursache vorstoßen werden", sagt Maleika.

Bisher hatte die Bremer Justiz dies so gesehen: Der Arzt Igor V. hatte dem von der Polizei gefesselten Condé zwangsweise über eine Nasensonde einen Brechsirup und Wasser eingeflößt, um an vverschluckte Drogenportionen heranzukommen. Daraufhin war Condé ins Koma gefallen und elf Tage später im Krankenhaus gestorben. Laut den von der Staatsanwaltschaft bestellten Gutachtern war Wasser und Brechmittel in die Lunge des Afrikaners gelangt, er erstickte. Das Landgericht Bremen sprach den Arzt V. dennoch im Dezember 2008 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei - wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung" des Mediziners: Er habe deshalb nicht erkennen können, dass Condé in Lebensgefahr war.

Doch im April gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig einem Revisionsantrag statt und bewertete den Fall völlig anders als die Bremer Richter. Der BGH sprach von einem "menschenunwürdigen" Umgang mit dem festgenommenen Afrikaner. Zudem bezeichneten die Richter unter anderem die beteiligten Beamten des Beweismittelsicherungsdienstes als "bisher unbehelligte Nebentäter".

Maleika glaubt dennoch nicht, dass nun noch jemand anderes belangt wird: "Das ist in der Zwischenzeit verjährt." Das gelte auch für mögliche Vorwürfe gegen den Chef von V., den Rechtsmediziner Klaus Birkholz.

Bis Mitte Juni hat das Gericht bereits Termine festgelegt, es ist offen, ob dies ausreichen wird.

Maleika ist als Nebenklagevertreterin dabei auf sich allein gestellt. "In der jetzigen Hauptverhandlung wird es keine Angehörigen geben", sagt sie. Die Mutter könne sich eine Anreise aus Conakry nicht leisten. Und der Bruder von Laya Condé, Namantjan, lebt nicht mehr. Er beging aus ungeklärten Gründen vor gut einem Jahr in Belgien offenbar Selbstmord.

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