: PDS-Ratsherr Dauergast im Gerichtssaal
Der Düsseldorfer Linke Frank Laubenburg fühlt sich kriminalisiert, weil er wegen der Veröffentlichung von Polizistenfotos zu einem Strafbefehl verurteilt wurde. Nun will er die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen
DÜSSELDORF taz ■ Frank Laubenburg hat mal wieder Ärger. Mit seinem großen Widersacher, dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU), hat sich der Düsseldorfer Stadtrat der Linkspartei ja schon öfter vor Gericht beharkt – und mal einen Prozess gewonnen, mal einen verloren. Letzten Donnerstag allerdings wurde es für den über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Polizeikritiker und engagierten Antifaschisten richtig unangenehm. Laubenburg wurde verhaftet und musste 4.500 Euro auftreiben, um wieder auf freien Fuß zu kommen.
Die Geschichte sei für ihn ein ziemlicher Hammer gewesen, erzählt er. Zum einen die Verhaftung an sich, die erste in seinem Leben: „Wer das einmal erlebt hat, weiß, wie hilflos und ausgeliefert man sich fühlt.“ Aber vor allem habe er gar nicht gewusst, dass das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn verhängt hatte. „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich etwas unternommen, denn ich will ja diesen Prozess.“
Tatsächlich ist die Sache, um die es geht, hoch politisch und der Prozess hätte ein gutes Podium für seine Sache abgegeben. Im Jahr 2002 hatte Laubenburg ein „Fahndungsplakat“ der Antifaschistischen Linken Berlin (Ex-AAB) auf seiner Homepage veröffentlicht. Auf dem Plakat waren Berliner Polizisten abgebildet, die bei Auseinandersetzungen am 1. Mai 2002 an schweren Übergriffen beteiligt gewesen sein sollen. Mit dem Fahndungsaufruf, der Berlin weit plakatiert wurde, verband die Antifa ihre Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Dienst. Die Berliner Polizei leitete daraufhin Ermittlungen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgelichteten Polizisten ein. Im April 2003 bekam der Sprecher der Ex-AAB vom Amtsgericht Tiergarten als Verantwortlicher für das Plakat einen Strafbefehl von 2.000 Euro – wegen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht, in dem auch das Recht am eigenen Bild geregelt ist.
Für Laubenburg, der nun für dasselbe „Delikt“ 90 Tagessätze à 50 Euro zahlen musste, weil das Berliner Gericht den Erwerbslosen offenbar für einen betuchten Mann hält, sind die Verfahren um die Plakate ein Versuch, den politischen Gegner zu kriminalisieren. Es sei bei der Aktion darum gegangen, polizeiliches Verhalten bei Demos öffentlich zu dokumentieren und so eine Debatte um die Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Gang zu bringen. „Das ist ein völlig legitimes politisches Anliegen.“
Dass Laubenburg über den Ausgang seines eigenen Verfahrens nicht informiert war und schließlich sogar als „nicht auffindbar“ zur Fahndung ausgeschrieben wurde, liegt nach Aussage der Berliner Staatsanwaltschaft daran, dass sowohl Urteil als auch Zahlungsaufforderung nicht postalisch zugestellt werden konnten. In der Tat habe er eine Zeit lang Probleme mit der Post gehabt, bestätigt Laubenburg, weil er aus Angst vor Übergriffen von Neonazis seinen Namen nicht an der Klingel haben wolle. Das könnte vielleicht auch der Grund dafür sein, dass ihn das Düsseldorfer Einwohnermeldeamt im letzten Sommer zwischenzeitlich „einfach abgemeldet“ hatte, wie er sagt. Das wiederum war Auslöser für einen Hausbesuch seitens des Amtes, um festzustellen, ob Laubenburgs Kandidatur für die Bundestagswahl wohnsitzmäßig ihre Richtigkeit habe.
An dieser Stelle beginnt nun die Geschichte um das andere Justizverfahren, an dem Laubenburg derzeit beteiligt ist – diesmal allerdings als Kläger. Denn nachdem das Einwohnermeldeamt die Wohnsitzfrage zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt hatte, ließ sich OB Erwin in einer öffentlichen Ausschusssitzung dazu hinreißen, über Details aus Laubenburgs Wohnung zu plaudern. Und handelte sich damit eine Klage wegen des „Verrats von Privatangelegenheiten“ ein. Ob die Staatsanwaltschaft inzwischen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe, weiß Laubenburg nicht. „Ich werde da bald mal nachhören.“
Aufgeben will der unerschrockene Politaktivist auch in der Plakatsache nicht. Er und sein Anwalt würden sich jetzt um Wiederaufnahme des Verfahrens bemühen. „Ich will eine Klärung der politischen Frage, ob man Polizisten im Einsatz fotografieren darf.“ Für ihn sei das eine Selbstverständlichkeit und keine Straftat. SUSANNE GANNOTT