Gazale Salame kehrt zurück

ABSCHIEBUNGSDRAMA Nach acht Jahren in der Türkei dürfen die Kurdin und zwei ihrer Kinder zu ihrer Familie zurück. Ein Visum liegt vor, am Sonntag soll Salame am Flughafen Hannover-Langenhagen ankommen

Der Sohn hat seinen Vater und die beiden Schwestern noch nie gesehen

Die vor acht Jahren in die Türkei abgeschobene Kurdin Gazale Salame kehrt in der Nacht zu Sonntag zu ihrer Familie nach Deutschland zurück. Sie werde auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen ankommen, sagte Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. Gazale habe vom deutschen Konsulat in Izmir ein Visum erhalten und bereits ein Flugticket gekauft. „Wir freuen uns sehr, Gazale und ihre beiden Kinder Schams und Gazi zu dieser Zeit am Flughafen Willkommen zu heißen.“

Unterstützer der Kurdin hatten sich jahrelang für eine Rückkehr eingesetzt. Salame war vor acht Jahren als Schwangere gemeinsam mit ihrer damals einjährigen Tochter in die Türkei abgeschoben worden. Ihr Ehemann Ahmed Siala brachte zum Zeitpunkt der Abschiebung die zwei älteren Kinder zur Schule. Zuvor hatte Salame 17 Jahre in Deutschland gelebt. Der Fall der getrennten Familie sorgt schon länger bundesweit für Aufsehen.

Salame lebte zuletzt mit ihrer heute neunjährigen Tochter und dem sieben Jahre alten Sohn in einem Armenviertel im westtürkischen Izmir. Der Sohn hat seinen Vater und die beiden 13 und 15 Jahre alten Schwestern noch nie gesehen. Die Hälfte der Familie hätte wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus nach einem Besuch in der Türkei möglicherweise nicht wieder nach Deutschland einreisen können.

In den vergangenen Jahren hatte die Familie mit einem Unterstützerkreis vor deutschen Gerichten, der niedersächsischen Härtefallkommission und Appellen an Politiker erfolglos für ein gemeinsames Leben in Deutschland gekämpft. Der Landtag beschloss im vergangenen Dezember einstimmig eine Resolution für die Rückkehr der Kurdin zu ihrer im Landkreis Hildesheim verbliebenen Familie.

Unterstützer hatten für Salame eine Wohnung angemietet und die für die Rückkehr erforderliche Aufenthaltsgenehmigung für die Tochter Amina (15) beantragt. Weber zufolge wurde eine Unterhaltserklärung für die Familie abgegeben.  (epd/dpa)