: Leserkommentar der Woche
Die Todesstrafe ist grundsätzlich menschenrechtswidrig. Einfach nur leben lassen, wäre angesagt gewesen. Denn vielleicht kommt ja irgendwann noch eine andere Wahrheit ans Tageslicht. Jetzt ist nichts mehr umkehrbar.
LESER WOLFGANG BENTRUP ZU „BEGNADIGUNG ODER GENICKSCHUSS?“, TAZ VOM 23. 2. 13