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Archiv-Artikel

in kürze FALSCHER VORWURF Abmahnung ungültig

Ist in einer Abmahnung mit mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch, muss das Schreiben aus der Personalakte entfernt werden. Mit dem Urteil gab das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz einem Arbeitnehmer Recht, dessen Arbeitgeber Kosten moniert hatte, die ihm aber tatsächlich erstattet wurden. (Az.: 10 Sa 197/05). (dpa)