Aktenzeichen Vf. 119-VIII-04

Der Fall: Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft Mibrag will im Süden von Leipzig den Tagebau Schleenhain erweitern und die etwa 50 Millionen Tonnen Braunkohle unter Heuersdorf abbaggern. Dafür soll das Dorf abgerissen werden und die derzeit noch rund 120 Bewohner in das zehn Kilometer entfernte Regis-Breitingen umziehen.

Die Klage: Grundlage für die Abbaggerung ist das so genannte 2. Heuersdorf-Gesetz der sächsischen Landesregierung. Es gestattet die „Inanspruchnahme der Ortslage Heuersdorf“ für die Kohlenförderung. Das 1. Heuersdorf-Gesetz hatte das Landesverfassungsgericht im Jahr 2000 mit dem Hinweis auf Formfehler für verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Klaus Budewig bestätigte am Freitag das 2. Heuersdorf-Gesetz als verfassungskonform. Er wies die Klage der Heuersdorfer ab. SR