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Archiv-Artikel

Plaudern über Patientendaten

ABRECHNUNGEN Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert den Austausch sensibler Informationen über Patienten zwischen der Hamburger Uniklinik und der Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg

Von MAC

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht den Datenschutz von Patienten durch zu enge Kontakte zwischen Kliniken und Krankenkassen gefährdet. Schaar kritisierte beim NDR, dass es zunehmend Treffen zwischen Krankenhausärzten und Kassenmitarbeitern gebe, bei denen über die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen und damit über sehr persönliche Details der Patienten gesprochen werde. Dies sei etwa der Fall bei der in Hamburg beheimateten AOK Rheinland/Hamburg und der Uniklinik Eppendorf (UKE).

„Hier findet ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten statt, der unzulässig ist“, sagt Schaar: „Ein Arzt oder ein Mitarbeiter einer Klinik macht sich sogar strafbar, wenn er Daten ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage offenbart. Die Krankenhäuser gehen hier ein großes Risiko ein.“

Man halte sich strikt an gesetzliche Vorschriften, betont die AOK. Kassenmitarbeiter hätten keinen Einblick in die Patientenakten, man stelle im Falle von Unklarheiten lediglich „Verständnisfragen“.

Seit über zwei Jahren treffe man sich regelmäßig mit Mitarbeitern der AOK Rheinland/Hamburg, räumt darüber hinaus das UKE schriftlich ein. Wenn es in den Abrechnungen aus Sicht der Krankenkasse Unplausibilitäten gebe, könne der Kassenmitarbeiter seine Fragen unmittelbar an das Krankenhaus stellen. Das sei etwa der Fall, wenn sich einer der Mitarbeiter beim Namen oder dem Code für die Diagnose vertippt habe. Durch die Treffen würden Unklarheiten frühzeitig ausgeräumt und unnötige Verwaltungskosten vermieden, heißt es in einer Stellungnahme des UKE.

„Für Unplausibilitäten braucht man keine Treffen einzuberufen“, gibt sich der Hamburger Vize-Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel „verwundert“ über den engen Kontakt zwischen Klinik und Kasse. Nach geltender Gesetzeslage müssten Krankenkassen zur Klärung medizinischer Streitfragen und anderer Ungereimtheiten den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten, dessen Gutachter an die Schweigepflicht gebunden sind.  MAC