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Archiv-Artikel

Neutrale Hilfe für unzufriedene Fahrgäste

Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen. Am besten läuft es bei der Bahn

BERLIN taz ■ Ärger mit Bus, Bahn und Fluggesellschaften kennt jeder Reisende. Wenn sich Kunde und Verkehrsunternehmen nicht einig werden, kann die „Schlichtungsstelle Mobilität“ helfen. „Der Streit muss nicht vor Gericht landen“, sagte der Vorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland, Rainer Metz, gestern, als die Schlichtungsstelle ihren ersten Geburtstag feierte. Der Verkehrsclub finanziert die Schlichter mit Geldern aus dem Bundesverbraucherschutzministerium.

„Unsere kostenlose Beratung macht Sinn, wenn sich Reisende nicht sicher sind, ob sie einen Anspruch haben. Oder auch wenn sie ein Einigungsangebot vom Verkehrsunternehmen bekommen haben und nicht wissen, ob sie es annehmen sollen“, sagte Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist nur für den Linienfernverkehr mit Bahn, Bus, Flug oder Schiff zuständig. Bei Problemen im Nahverkehr oder bei Pauschalreisen hilft sie nicht.

1.100 Beschwerden haben die Schlichter bearbeitet. In 300 Fällen kam es zu Schlichtungsverfahren. Etwa 250 davon betrafen die Deutsche Bahn, die den Vorschlägen der Schlichtungsstelle „in 80 Prozent der Fälle“ folgte. Der Gang vor ein Gericht ist dann nicht mehr nötig.

Ein Problem: Die Schlichtungsstelle ist darauf angewiesen, dass die Unternehmen mit ihr kooperieren. Während Metz die Deutsche Bahn als „besonders engagiert“ lobt, arbeiten die Fluglinien. Lufthansa, Germanwings und Air Berlin nicht mit den Schlichtern zusammen.

Lufthansa-Sprecher Stefan Schaffrath sieht dafür keine Notwendigkeit: Unzufriedene Fluggäste könnten sich auch an das Luftfahrtbundesamt (LBU) wenden. Das Verbraucherschutzministerium habe mit der Schlichtungsstelle Mobilität „unnötige Bürokratie“ aufgebaut. „Zwei Behörden sind eine zu viel“, sagt er.

Das LBU widerspricht: „Das Luftfahrtbundesamt unterstützt Fluggäste nicht bei der Durchsetzung ihrer privatrechtlichen Ansprüche gegenüber Luftfahrtunternehmen“, stellt Sprecherin Cornelia Eichhorn klar. Die Behörde nimmt zwar die Beschwerden der Kunden entgegen, doch kümmert sie sich nicht um einen Schadenersatz für sie. Stattdessen wahrt das LBU die Rechte der Passagiere, indem es darauf achtet, dass die EU-Verordnungen eingehalten und Verspätungen oder Überbuchungen möglichst vermieden werden. Bei systematischen Verstößen kann das LBU ein Bußgeldverfahren gegen das Luftfahrtunternehmen einleiten. Für konfliktträchtige Bereiche wie verlorenes Gepäck ist das LBU nicht zuständig.

ANNETTE LEYSSNER

www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org