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Archiv-Artikel

Die Hartz IV-Jobmaschine

Es geht doch: Weil die Empfänger von Arbeitslosengeld II massenhaft Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen, gibt es für Ein-Euro-Jobber Arbeit beim NDR – und bald sogar befristete Verträge

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Im Sommer war das Thema schon in der Bild-Zeitung: „Ein-Euro-Jobber als GEZ-Schnüffler“, ertappt beim NDR in der Abteilung Rundfunkgebühren. „GEZ-Schnüffler“ mag niemand, schon klar, wobei die Ein-Euro-Jobber beim NDR nicht wirklich schnüffelten. Sie erledigten einen Bürojob, den der Sprecher des NDR, Martin Gartzke, als eine „eher mechanische Tätigkeit“ beschreibt: „Sie haben die eingehende Post geöffnet und die Anträge auf Vollständigkeit geprüft.“

Dass die Sache überhaupt wieder hochkam, hat mit einer Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland zu tun, Überschrift: „Werden beim NDR Ein-Euro-Jobber missbraucht und ausgenutzt?“ Die Jobber, so der Vorwurf, würden beim NDR dieselbe Tätigkeit ausüben wie reguläre Aushilfskräfte, die vom NDR eigens eingestellt worden seien. Sie müssten diese sogar einlernen. „Der Skandal ist“, sagt Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum, „warum stellt man die Aushilfskräfte ein und nicht die Ein-Euro-Jobber?“

Genau diesen Punkt bestreitet der NDR. Man arbeite mit der zuständigen Vermittlungsagentur „hamburger arbeit“ erfolgreich zusammen, heißt es in einer schriftlichen Erklärung, die der taz vorliegt. Seit 2001 seien insgesamt 12 Ein-Euro-Jobber in „reguläre Vertragsverhältnisse“ übernommen worden. Auch die derzeit sieben Jobber aus der Abteilung „Rundfunkgebühren“ würden ab 1. Januar Aushilfsarbeitsverträge erhalten, wenn auch nur auf drei Monate befristet. „Damit ist der Zweck erreicht, Langzeitarbeitslosen nach einer gewissen Zeit des Praktikums den Übergang in einen befristeten Vertrag zu ermöglichen“, so der NDR.

Zwischendurch war die Beschäftigung der Ein-Euro-Jobber beim NDR sogar in der Hamburger Bürgerschaft auf Skepsis gestoßen. Es sei fraglich, ob die Tätigkeiten dort, wie vom Sozialgesetzbuch gefordert, „zusätzlich“ seien, meinte der Petitionsausschuss und gab einem Arbeitslosen Recht, der in diesen Jobs eine „missbräuchliche Beschäftigung“ sah.

Der NDR dagegen beharrt auf der Zusätzlichkeit. „Die Tätigkeiten wurden bisher nicht von anderen Personen im NDR erledigt“, heißt es in der Erklärung. Kein Wunder: Bei den Tätigkeiten, die von den Ein-Euro-Jobbern ausgeführt werden, handelt es sich um die Durchsicht der Anträge auf Freistellung von den Rundfunkgebühren. Und die sind seit Einführung von Hartz IV sprunghaft angestiegen – genau wie die Ein-Euro-Jobs. wie