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Archiv-Artikel

Vom State House direkt zum Strafgerichtshof

KENIA II Im Juli muss Uhuru Kenyatta auf die Anklagebank wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

BERLIN taz | Ein Angeklagter des Internationalen Strafgerichtshofs als gewählter Präsident: Dieses Szenario zeichnete sich gestern in Kenia ab. Uhuru Kenyatta wäre im Falle seines Sieges der zweite in Den Haag angeklagte Staatschef der Welt neben Omar Hassan al-Bashir aus dem Sudan. Bashir ist deswegen geächtet. Würde mit einem Präsidenten Kenyatta auch Kenia zum Pariastaat – Ostafrikas wichtigste Wirtschaftsmacht und enger Militärverbündeter des Westens?

Dem Sohn von Kenias erstem Präsidenten Jomo Kenyatta wird vorgeworfen, während der Gewalt nach Kenias letzten Wahlen Ende 2007 die Mungiki-Jugendmiliz der Kikuyu-Ethnie, der er wie auch Kenias scheidender Präsident Mwai Kibaki angehört, mitorganisiert zu haben. Es geht um Mungiki-Angriffe auf Angehörige missliebiger Ethnien in der Region Nakuru und Naivasha im Januar 2008. Kenyatta war damals Kibakis Minister für Kommunalverwaltung. Die Anklage in Den Haag wurde 2012 bestätigt und der Prozessbeginn auf den 11. April 2013 festgelegt. Inzwischen ist er auf den 9. Juli verschoben.

Anders als Sudans Bashir hat Kenyatta ebenso wie andere in Den Haag angeklagte Kenianer nicht versucht, sich dem Strafgerichtshof zu entziehen. Deswegen gibt es gegen ihn und die anderen keine Haftbefehle. So wird erwartet, dass er aus freien Stücken zu seinem Prozess erscheint – auch als Präsident. Das wäre ein Präzedenzfall, der Den Haag auf die Probe stellen würde. Und sollten die aktuellen Wahlen in Kenia ebenfalls in Gewalt münden, dürfte der Strafgerichtshof seine Kenia-Fälle sowieso neu aufrollen müssen. DOMINIC JOHNSON