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Archiv-Artikel

Im Namen der Tiere

Gutachten des Justizressorts zeigt: Bremen kann sehr wohl den Tierschutzverbänden ein Klagerecht einräumen. Die Affenversuche wären dennoch erst 2008 wieder angreifbar

Von sim

Bremen taz ■ „Die Bremische Bürgerschaft dürfte grundsätzlich befugt sein, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine einzuführen.“ Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Justizressorts – und stärkt damit den TierschützerInnen den Rücken. Eine Expertise der Bürgerschaftsverwaltung, ebenfalls im Auftrag des Rechtsausschusses erstellt, kam unlängst allerdings zum exakt gegenteiligen Ergebnis: ein Verbandsklagerecht auf Länderebene sei nicht möglich, weil der Bund die Tierschutz-Belange in einem Bundesgesetz abschließend geregelt habe (taz berichtete).

Diese Position ist nach Ansicht des Justizressorts nicht haltbar. Das Bundesgesetz an sich werde durch ein Verbandsklagerecht auf Landesebene gar nicht berührt, argumentieren die Juristen hier. Wenn Tierschutzverbände im Namen der Tiere klagen dürften, würde das vielmehr dazu führen, dass die gesetzlichen Regelungen auch in jedem Fall ordentlich umgesetzt würden.

Angefordert hatte die Expertisen der Rechtsausschuss der Bürgerschaft, der über einen entsprechenden Gesetzesantrag der Grünen berät. „Wir sehen uns durch dieses Gutachten bestätigt“, sagte der Grünen-Abgeordnete Jan Köhler. Es sei nun klar, dass es keine juristische, sondern nur eine politische Frage sei, ob eine solche Verbandsklageregelung geschaffen werde oder nicht.

Sein SPD-Kollege Wolfgang Grotheer zeigte sich ebenfalls erfreut. Man hoffe nun, auch die CDU von dem Sinn einer Verbandsklageregelung in Sachen Tierschutz überzeugen zu können, sagte er. Der Ausschuss will am Mittwoch über das weitere Vorgehen beraten.

Ausgangspunkt des Gesetzesantrags der Grünen waren der Antrag der Universität Bremen, die umstrittenen Experimente mit Makakken-Äffchen weitere drei Jahre fortzusetzen. Dem hat das Gesundheitsressort inzwischen stattgegeben – trotz Stimmenpatts in der Tierschutzkommission. Selbst wenn die Bürgerschaft nun ein Verbandsklagerecht schaffe, könne diese Entscheidung damit nicht mehr angegriffen werden, räumte Grotheer ein. Der nächste Tierversuchs-Antrag der Hirnforscher sei aber schon abzusehen – spätestens 2008.

Während die Grünen weiterhin ein Klagerecht in allen Belangen des Tierschutzes fordern, würde es der SPD auch reichen, wenn allein Tierversuchsgenehmigungen gerichtlich überprüft werden könnten. Weder von der CDU noch von der Universität waren am Freitag Stellungnahmen zu erhalten.

Der Koalitionspartner habe eine „wohlwollende“ Prüfung des Vorhabens zugesichert, unterstrich Grotheer. Und wenn der Koalitionsvertrag das nicht verbieten würde, „könnten wir uns ja mit den Grünen verbünden.“ sim