: Tod in Polizeizelle: Freispruch aufgehoben
FALL OURY JALLOH Warum verbrannte der Asylbewerber in einer Ausnüchterungszelle in Dessau? Bundesgerichtshof ordnet neuen Prozess gegen Polizisten an: Dieser habe pflichtwidrig gehandelt, als er den Rauchmelder ignorierte
KARLSRUHE taz | Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh muss neu untersucht werden. Er war vor fünf Jahren in einer Dessauer Ausnüchterungszelle verbrannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnete gestern einen neuen Prozess an und hob den Freispruch für den damals diensthabenden Polizisten Andreas S. auf.
Mouctar Bah, ein Freund Jallohs und Gründer einer Gedenkinitiative, sagte: „Ich bin sehr froh und erleichtert.“ Er und seine Freunde würden „jeden Tag“ des neuen Prozesses beobachten, der in Magdeburg stattfinden soll. Außerdem solle eine Untersuchungskommission Strukturen und Missstände in den Blick nehmen, die immer wieder zu ungeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen. Bah geht immer noch davon aus, dass sich Jalloh nicht selbst angezündet hat. Der BGH befand, Polizist S. habe pflichtwidrig gehandelt, als er den Alarm des Rauchmelders zunächst ignorierte. Die Vorsitzende Richterin sprach offen die mangelnde Aufklärungsbereitschaft der Dessauer Polizei an. Diese könne einen rechtsstaatlichen Prozess aber nicht verhindern. „Dass Angeklagte und Zeugen lügen, ist das tägliche Brot des Strafrichters.“ CHR
➤ Schwerpunkt SEITE 3