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Archiv-Artikel

Unis gehen leer aus

Das niedersächsische Gebührengesetz verbessert nach einer Studie nicht die Studienbedingungen

Das große Geld sollen die Studiengebühren in die finanzschwachen Hochschulen spülen – doch ob dies wirklich der Fall sein wird, ist zunehmend ungewiss. Gestern stellte die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag ein Gutachten des Kölner Bildungsökonomen Dieter Dohmen vor, das dem niedersächsischen Gebührengesetz einen Gewinn für die Hochschulen abspricht.

Eins der größten Probleme: Ein großer Teil der Gebühren wird für die draufgehen, die nach dem Studium ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Laut Dohmen würden bis zu 25 Prozent der Gebühreneinnahmen für den „Ausfallfonds“ benötigt, derzeit seien in Niedersachsen aber nur 6 Prozent eingeplant.

Auch eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen sei nicht zu erwarten, sagte der Volkswirt. Bei einer Aufstockung des wissenschaftlichen Personals könnten sofort auf Grund verfassungsrechtlicher Vorgaben mehr Studierende einen Studienplatz einklagen. Deshalb können die Gelder nur für Extra-Veranstaltungen ausgegeben werden, nicht aber für die überfüllten Pflichtseminare.

Dohmen sagte, das geplante Gesetz in Niedersachsen sei in vielen Punkten unpräzise und lasse damit Spielräume für Klagen. „Da ist einiges im Detail drin, was Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen für Juristen bietet“, sagte Dohmen. So gebe es Interpretationsbedarf bei der Festlegung des Kreises derjenigen, die keine Studiengebühren bezahlen müssten. Auch die Rückzahlungsgrenzen seien nicht genau genug festgelegt.

Niedersachsen wird das erste Bundesland sein, das am Freitag mit der Mehrheit von CDU und FDP die Einführung von 500 Euro Semestergebühren für das Erststudium beschließen will. Die Landesregierung hatte den Hochschulen stets zugesichert, dass ihnen die Studiengebühren in vollem Umfang zufließen sollen. Eine Arbeitsgruppe der Hochschulen verhandelt darüber nach wie vor mit der Landesregierung.

TAZ / DPA