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Archiv-Artikel

Kein Altersbonus

Haftstrafe und Sicherungsverwahrung wegen Raubes gegen so genannten Dabelstein-Mörder Christian L.

Für zwei brutale Raubüberfälle hat das Hamburger Landgericht Christan L., der mit 16 Jahren als „Mörder des Kaufmanns Willi Dabelstein“ für Schlagzeilen gesorgt hatte, gestern zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht „trotz des jungen Alters“ eine Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen an. „Er stellt eine große Gefahr dar, wenn er so nach Verbüßung einer Haftstrafe wieder auf die Menschheit losgelassen wird“, so der Vorsitzende Richter.

L. war 1998 wegen des Mordes zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nur sechs Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im April soll der 23-Jährige dann binnen weniger Stunden mehrere Passanten beraubt und mit Messerstichen und Faustschlägen verletzt haben. Das Gericht sah die Schuld von L. aber nur in zwei von vier angeklagten Raubüberfällen als erwiesen an.

Bei der angeordneten Sicherungsverwahrung muss ein Richter nach Verbüßung der Strafe prüfen, ob von dem Verurteilten weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Sollte dies festgestellt werden, müsste er mehrere Jahre länger in Haft bleiben. „Sie müssen an sich arbeiten“, meinte der Richter zum Angeklagten.

Verteidiger Elmer Zernisch hatte sich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen und nur auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Der Jugendstrafvollzug trage am Rückfall L. eine Mitschuld, da er wegen der „Stigmatisierung als Dabelstein-Mörder“ nicht seinen Bedürfnissen entsprechend auf die Freiheit vorbereitet worden sei. DPA/TAZ