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Baustopp für A 26

Oberverwaltungsgericht hält Arbeiten an der Trasse durch das Alte Land zwischen Buxtehude und Hamburg an

Die Autobahn A 26 östlich von Buxtehude darf vorerst nicht weiter gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gab gestern teilweise dem Antrag des Naturschutzverbandes Niedersachsen (NVN) statt, die vorbereitenden Arbeiten für die Betonpiste zu stoppen. Der Bauabschnitt soll die A 26 von Horneburg in Richtung Hamburg bis zur Kreisstraße 40 bei Buxtehude fortführen. Allerdings schneidet die Trasse ein Europäisches Vogelschutzgebiet.

Während das OVG mit der westlich des Flusses Este geplanten Strecke keine Probleme hat, gilt dies nicht für die zwölf Kilometer lange Trasse von der Este quer durch das Alte Land bis zur Hamburger Landesgrenze. Hier weise der Planfeststellungsbeschluss „erhebliche Mängel“ auf. Er verwerfe nämlich zu Unrecht eine Trasse, die selbst ohne aktiven Lärmschutz die Lärmwerte genauso einhält wie die planfestgestellte Alternative.

Das Vogelschutzgebiet würde aber durch diese verworfene Strecke in höherem Maße geschont. Ein anliegendes, bislang ruhiges Wohngebiet, käme zwar schlechter weg, „wegen der aufgrund europäischer Richtlinien mit strikter Rechtsbindung ausgestalteten Vorschriften des Naturschutzrechts“ sei aber für „eine Abwägung mit den Interessen der Anwohner an einer möglichst ruhigen Wohnlage kein Raum“, heißt es in dem OVG-Beschluss.

Ein Gerichtssprecher ging davon aus, dass der Weiterbau der Autobahn „für einige Zeit ruhen“ werde. ksc

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